Keine Blindengeldkürzung durch die Hintertür!

Ralf Grabow, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion M-V, erklärt zur morgigen Beratung des Landtages über das Landesblindengeldgesetz:

„Unter dem unscheinbaren Titel des Sammelgesetzes „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge und zur Änderung anderer Gesetze“ (Drs. 5/ 2842) steckt eine erneute Kürzung des Landesblindengeldes. Die FDP-Landtagsfraktion lehnt mit allem Nachdruck diese Kürzungspläne durch die Hintertür ab! Wir werden in den Ausschussberatungen eine Anhörung der Fachverbände zu diesem Gesetzentwurf fordern und gegebenenfalls entsprechende Änderungsanträge einbringen.

Nach dem Gesetzesentwurf der Landesregierung soll das Landesblindengeld für hochgradig sehbehinderten Menschen gekürzt werden, soweit diese Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erhalten. Eine derartige Anrechnung und damit die Kürzung des Landesblindengeldes erachte ich für systemwidrig. Hier werden Leistungen mit jeweils völlig verschiedenen Hilfeansätzen gegeneinander aufgerechnet. Das Landesblindengeld ist keine Sozialleistung, sondern ein Nachteilsausgleich. Diese Auffassung wird auch von allen Fachleuten einhellig vertreten!“

Sascha Zimmermann