Kein Warten auf die Lohnsteuerkarte mehr

Steuerverwaltung führt elektronische Lösung ein

Erstmalig wird es für das kommende Jahr keine herkömmliche Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton mehr geben. Darauf wies Finanzministerin Heike Polzin heute hin: „Das jährliche Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende, denn ab 2011 stellt die Steuerverwaltung auf die Elektronische Lohnsteuerkarte um.“ Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten.

„Dieser Weg ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß, und vor allem war er nicht bürgerfreundlich“, so Ministerin Polzin. Bereits ab 2011 wird dieses System daher umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Damit einher geht, dass  zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sind.

Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es dennoch notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch im Jahr 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.

In allen Finanzämtern des Landes liegen kostenfreie Broschüren mit weitergehenden Hinweisen und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte aus. Informationen finden sich weiterhin im Internet unter www.steuerportal-mv.de oder unter www.elster.de.