Kein Dissens zu Parkgebühren

Justizministerin Uta-Maria Kuder und Verkehrsminister Volker Schlotmann betonten heute, dass sie sich in der Frage der Parkgebührenverordnung einig sind.

Das Verkehrsministerium hat eine neue Landesverordnung auf den Weg gebracht, um den Gemeinden auch weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebührensatzungen zu erlassen. Für den Erlass solcher Gebührensatzungen bedarf es immer einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage. Die bisher geltende Landesverordnung war zum 30. Juni 2009 außer Kraft getreten. „Das heißt aber nicht, dass die Gemeinden nun auf ihre Einnahmen verzichten müssen“, erklärt Minister Volker Schlotmann. „Alle bis dahin erlassenen Gemeindesatzungen behalten ihre Gültigkeit. Rechtliche Risiken bestehen nicht. Die Parkgebühren können weiter erhoben werden.“ Wenn eine Ermächtigungsgrundlage außer Kraft tritt, wirkt sich das nicht auf die erlassenen Satzungen und schon gar nicht auf die Gebührenbescheide aus.

Justizministerin Uta-Maria Kuder erläuterte, dass es bei der Prüfung um die neue Verordnung des Verkehrsministeriums gegangen sei, die eine Rechtsgrundlage für den Erlass zukünftiger Gebührensatzungen schaffen soll. „Es ist ganz normal, dass Gesetze und Verordnungen der Landesregierung in meinem Haus auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin geprüft werden. In diesem Fall haben wir lediglich Bedenken gehabt, die Verordnung rückwirkend in Kraft treten zu lassen. Nach diesem Hinweis hat das Verkehrsministerium den Entwurf entsprechend geändert, so dass diese Bedenken nun ausgeräumt sind.“

Ende Juni soll die neue Parkgebühren-Verordnung in Kraft treten.