Kein absolutes Rauchverbot in inhaberbetriebenen Ein-Raum-Kneipen!

Michael Roolf, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, erklärt zum Urteil des Landesverfassungsgerichtes in Rheinland-Pfalz zum Nichtraucherschutz:

„Das Urteil der Verfassungsrichter in Rheinland-Pfalz bestätigt unsere Auffassung, dass für kleine Gaststätten mit nur einem Raum eine Sondergenehmigung gelten muss. In den so genannten Ein-Raum-Kneipen ist die unternehmerische Freiheit der jeweiligen Gastwirte in erheblichem Maß durch die gesetzliche Regelung bedroht.

Auch in unserem Bundesland bedroht das Nichtraucherschutzgesetz die Existenz vieler Klein- und Kleinstgaststätten. Meine Fraktion hat deshalb eine Umfrage angeregt, die derzeit von der IHK Schwerin im Land durchgeführt wird. Sollte sich dabei eine wirtschaftlich gravierende Ungleichbehandlung gerade jener kleinen Kneipen durch das seit Januar geltende Nichtraucherschutzgesetz herausstellen, werden wir über eine entsprechende Gesetzesänderung nachdenken müssen.

Grundsätzlich halten wir den Nichtraucherschutz aber für sehr wichtig. Dort wo getrennte Raucherbereiche ausgewiesen werden können, wie etwa in großen Restaurants oder Hotels, ist es auch sinnvoll diesen umzusetzen.“