Kauf auf Ostsee Messe meist nicht widerrufbar

Verbraucherzentrale hilft bei Vertragsprüfung

Am kommenden Mittwoch öffnet die Ostsee-Messe in Rostock für vier Tage ihre Tore. In Freizeitstimmung werden wieder zahlreiche Besucher durch die Hallen bummeln und manche begeistert von „einmaligen Messeangeboten“ spontan und vielleicht etwas unbedacht Vertragsformulare unterschreiben. Wer denkt in „Bummellaune“ schon an mögliche Rechtsfolgen.

Bei der Ostsee-Messe handelt es sich – wie bei vielen anderen Messen auch – vorrangig um eine Verkaufsmesse und nicht um eine Freizeitveranstaltung.

„Hier getätigte Vertragsabschlüsse sind in der Regel verbindlich und meist nicht widerrufbar“, erklärt Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale. Dies bekräftigte auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil zur „Grünen Woche“ (AZ.: VIII ZR/199/01). Demnach stehe bei Verkaufsmessen die „gewerbliche Leistungsschau“ deutlich im Vordergrund und nicht der Charakter einer Freizeitveranstaltung. Verbraucher müssten folglich mit Vertragsabschlüssen rechnen und würden insoweit nicht „überrumpelt“.

Die Verbraucherzentrale rät Messebesuchern, sich zunächst nur Informationsmaterial oder ein Angebot geben zu lassen und dieses mit demjenigen eines regionalen Anbieters zu vergleichen. Nicht selten entpuppt sich dabei das angeblich „einmalige Messeangebot“ nur als das Zweitbeste. Hinzu kommt, dass der Handwerker, der seinen Betrieb in der Nähe des Kunden führt, Folgearbeiten wie etwa Wartung und Reparaturen häufig günstiger anbieten kann.

Hilfe beim Vergleich der Angebote wie auch bei der Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten eines Ausstiegs aus dem bereits geschlossenen Vertrag bietet die Neue Verbraucherzentrale in ihren Beratungsstellen.

Eine Beratung vor Ort auf dem Gelände der Ostsee-Messe ist der Verbraucherzentrale auf Grund der fehlender Zuwendungen durch die Stadt Rostock in diesem Jahr nicht möglich.