Karlsruher Urteil legt Schlapphut-Trojanern straffe Zügel an

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Peter Ritter, begrüßt prinzipiell das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen.

„Mit dem Karlsruher Urteil werden den Schlapphut-Trojanern straffe Zügel angelegt“, erklärte Ritter am Mittwoch. Auch für Mecklenburg-Vorpommern müsse gelten: Nicht alles, was technisch machbar ist und auf der Wunschliste der Sicherheitskräfte steht, entspricht zwangsläufig verfassungsrechtlichen Vorgaben. „Wenn das höchste Gericht jetzt die Online-Durchsuchungen in NRW mit Verweis auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit kippt, dürfte auch das Polizeirecht in Mecklenburg-Vorpommern an einigen Stellen wackeln“, sagte Ritter. Dies gelte möglicherweise für Regelungen des automatischen KfZ-Kennzeichen-Lesesystems (AK LS), dessen Rechtmäßigkeit von einem ADAC-Gutachten angezweifelt wird. „Rechtssicherheit muss im Zweifel Vorrang eingeräumt werden“, betonte Ritter.