Kabinett stimmt Gesetzentwurf zum neuen Beamtenrecht in MV zu

Innenminister Caffier: Land schafft Rahmenbedingungen für modernes Dienstrecht

LCaffierInnenminister Lorenz Caffier hat heute dem Kabinett den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts für Mecklenburg-Vorpommern (Beamtenrechtsneuordnungsgesetz – BRNG M-V) vorgelegt. „Mit dem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für ein modernes Dienstrecht in unserem Land geschaffen, denn das neue Beamtenrecht ist einfacher und gleichzeitig flexibler ausgestaltet“, sagte der Innenminister. „So wird es künftig statt bisher vier nur noch zwei Laufbahngruppen geben und die Zahl der Fachrichtungen wird auf zehn reduziert.“ Das Gesetz orientiere sich zudem weitgehend an dem Muster-Landesbeamtengesetz, das die fünf norddeutschen Länder gemeinsam erarbeitet haben. Die weitgehend einheitlichen Regelungen im norddeutschen Raum würden einerseits den Beamten ihre Mobilität sichern, andererseits aber nicht zu einem unfairen Wettbewerb um gut qualifizierte Beamte unter den Ländern führen.

Die bisher vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sollen nach dem Entwurf zum neuen Beamtengesetz  auf zwei reduziert werden, indem der einfache und mittlere Dienst zur Laufbahngruppe 1 und der gehobene und höhere Dienst zur Laufbahngruppe 2 zusammengefasst werden. Zur Laufbahngruppe 1 sollen künftig alle Laufbahnen gehören, die keinen Hochschulabschluss voraussetzen und zur Laufbahngruppe 2 alle Laufbahnen, die einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand voraussetzen. Die neuen gesetzlichen Regelungen zu den Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Laufbahn berücksichtigen auch die Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen, die zunehmend an den Universitäten und Hochschulen eingeführt werden.

Gegenwärtig bestehen in M-V über 20 Regellaufbahnen und über 60 Fachrichtungslaufbahnen. Künftig gibt es in unserem Bundesland nur noch zehn Fachrichtungen.

Die Regelaltersgrenzen für alle Beamten werden angehoben und an die gesetzliche Rentenversicherung angepasst. So wird die allgemeine gesetzliche Regelaltersgrenze künftig auch für Beamte mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht, wobei für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 eine Übergangsvorschrift gilt. Die bisher geltenden besonderen Altersgrenzen für Polizeibeamte und Beamte im Strafvollzugsdienst sowie im feuerwehrtechnischen Dienst der Berufsfeuerwehren werden ebenfalls angehoben, um zwei Jahre auf das 62. Lebensjahr für den mittleren und gehobenen Dienst und um vier Jahre auf das 64. Lebensjahr für den höheren Dienst. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 sind Übergangsregelungen vorgesehen. Für Beamte, die mindestens 25 Jahre im Wechselschichtdienst tätig waren, verringert sich die Regelaltersgrenze um ein Jahr.    

„Aufgrund der absehbaren demografischen Entwicklung in Deutschland wird der öffentliche Dienst in den kommenden Jahren stärker als je zuvor in den Wettbewerb mit der Wirtschaft um Auszubildende und hoch qualifiziertes Personal treten müssen. Mit dem neuen Landesbeamtengesetz schaffen wir Rahmenbedingungen, die die Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes insgesamt stärken“, so der Minister abschließend. 

Der Gesetzentwurf zur Neuordnung des Beamtenrechts wird nun dem Landtag zur Beschlussfassung zugeleitet.