Kabinett beschließt neues Kindertagesförderungsgesetz

Mehr Geld für frühkindliche Bildung
Die Landesregierung hat nach der Anhörung den Entwurf für das neue Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) in zweiter Lesung beschlossen. „Während in anderen Bundesländern über Kürzungen diskutiert wird, investiert Mecklenburg-Vorpommern im kommenden Jahr 15 Millionen Euro zusätzlich in die Verbesserung der Kinderbetreuung“, sagte Sozial- und Gesundheitsministerin Manuela Schwesig. „Wenn wir unsere zusätzlichen Mittel auf jeden Kita-Platz umrechnen, dann erhöht sich die Pro-Kopf-Förderung seit 2004 um 27,5 Prozent.“

„Es ist meine feste Überzeugung, dass wir mehr für sozial benachteiligte Kinder tun müssen, vor allem durch bessere Bildungsangebote und gezielte individuelle Förderung. Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit und zur Bekämpfung von Kinderarmut“, betonte die Ministerin.

Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Henry Tesch hob hervor:“Dass allein 5 Millionen Euro für die Umsetzung der Bildungskonzeption für 0 bis 10jährige Kinder zur Verfügung stehen, macht deutlich, welchen hohen Stellenwert die Landesregierung dem Gedanken der Bildung für alle von Anfang an beimisst. Dies ist auch in den Anhörungen sehr positiv bewertet worden. Immerhin ist die Bildungskonzeption verbindlich in Paragraph 1 des neuen Kindertagesförderungsgesetzes festgeschrieben. Das heißt, Leistungsvereinbarungen zwischen Einrichtungsträgern und örtlichen Jugendhilfeträgern werden künftig nur auf der Basis der Bildungskonzeption des Landes abgeschlossen.“

Das Land hat schon jetzt im Bundesvergleich ein hervorragendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen. Der damalige Sozialminister und heutige Ministerpräsident Erwin Sellering hat dieses Angebot mit der Reduzierung der Elternbeiträge im letzten Kindergartenjahr und der Einführung eines kostenlosen Mittagessens für Kinder aus finanziell schwachen Familien weiter verbessert.

Das novellierte KiföG regelt unter anderem die zukünftige Verteilung von 15 Millionen Euro, die für die Kinderbetreuung vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, sagte Schwesig. „Fünf Millionen Euro werden für die gestiegene Zahl von Kindern in den Tagesstätten bereit gestellt. Erhöht sich zukünftig die Zahl der Kinder steigt damit auch der Zuschuss des Landes.“

Erzieher erhalten mehr Zeit für die Förderung von Kindern und die Elternarbeit. Außerdem haben Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen in der Krippe den Anspruch auf eine von 20 auf 30 Wochenstunden erhöhte Betreuung. Kitas in einem schwierigen Umfeld werden künftig besser ausgestattet, um in kleineren Gruppen die Kinder individueller betreuen zu können. Für diese Bereiche investiert das Land zusätzlich 10 Millionen Euro.

„Wir haben in der äußerst umfangreichen Anhörung unserer Gesetzesnovelle viele Wünsche und Anregungen bekommen“, sagte die Sozialministerin. „Wir haben beispielsweise die Verteilung der Mittel für die gezielte individuelle Förderung jetzt geregelt. Wir haben auf Anregung der Tagespflegepersonen die gesetzlichen Vorgaben auf diesen Bereich mit ausgeweitet und darüber hinaus die Mitwirkungsrechte von Eltern gestärkt“.

Es gibt die Forderung nach kleineren Gruppen. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass das knappe Geld gezielt für individuelle Förderung und für Fachkräfte eingesetzt und nicht nach dem Gießkannenprinzip einfach verteilt werden sollte. „In allen Kitas wird sich die Fachkraft-Kind-Relation durch die Erhöhung der Vor- und Nachbereitungszeiten verbessern. In Kitas mit vielen Kindern aus sozial schwachen Familien helfen wir außerdem mit zusätzlichem Personal. Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit unserer Kinder“, so Schwesig weiter.

Bildungsminister Henry Tesch stellte für die „Bildungskonzeption für Kinder von 0 bis 10 Jahren“ als wichtigen Teil des neuen Kindertagesförderungsgesetzes solche Themen heraus wie z. B.

– Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern,
– Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten zur Schule,
– Konzeption für die Arbeit im Hort,
– wertorientiert handelnde Kinder,
– Übergänge (Familie-Kita).

„Bildung für alle von Anfang an – das ist das Kredo dieser Bildungskonzeption, die als Herzstück die individuelle Förderung aller Kinder zum Ziel hat“, so Tesch.

Erstmals geht es um eine ganzheitliche Bildungskonzeption, die die Förderung der Kinder sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch in den Schulen einschließt. Nach der Erprobungsphase ab 2010 wird die Bildungskonzeption ab dem Schuljahr 2011/2012 flächendeckend eingeführt.

Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Hintergrundinformationen zum neuen KiföG

Im Vergleich zum Jahr 2004 werden in Mecklenburg-Vorpommern rund 15.000 Kinder mehr in den Einrichtungen, beziehungsweise in der Tagespflege betreut. Dies belastet nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen insbesondere Eltern und Gemeinden. Das Land reagiert darauf und stellt zukünftig fünf Millionen Euro zum Ausgleich der gestiegenen Inanspruchnahme zur Verfügung und entlastet damit Eltern und Kommunen.

Außerdem soll die Qualität der Kindertagesförderung verbessert werden. Die mittelbare pädagogische Arbeit soll auf fünf Wochenstunden im Kindergartenbereich angehoben werden. Dafür allein will das Land zirka fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Auch eine Erhöhung der Zeiten zur Fort- und Weiterbildung von Tagespflegepersonen sowie die Sicherstellung einer besseren Förderung für Kinder sozial .