Justizministerin Uta-Maria Kuder erinnert an historischen Volksentscheid

Vor 15 Jahren über die Landesverfassung von M-V abgestimmt

UMKJustizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) hält heute ein Grußwort anlässlich der Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Rostock zu dem Thema „Mecklenburg und das Grundgesetz“.

In diesem Jahr feiern wir 60 Jahre Grundgesetz und 20 Jahre Mauerfall. In Mecklenburg-Vorpommern blicken wir gleichzeitig auf 15 Jahre Landesverfassung zurück.

Justizministerin Kuder: „Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist gegenüber dem Grundgesetz eine Besonderheit auf. Unsere Landesverfassung ist vor 15 Jahren vom Parlament und unmittelbar von der Bevölkerung im Rahmen eines Volksentscheids angenommen worden.

Das war historisch! Denn die demokratische Mitbestimmung über die Landesverfassung war für viele Menschen unseres Landes eine neue und wertvolle Erfahrung.“

Die Landesverfassung ist ein wichtiger Begleiter für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Sie ist der Rahmen für ein freiheitlich-demokratisches und eigenständiges Bundesland.

„Unsere Landesverfassung ist geprägt von grundlegenden Werten,“ so die Ministerin weiter, „und enthält Rechte und Freiräume für jeden Einzelnen. Sie enthält insbesondere solche Rechte, die die Menschen in der DDR nie erfahren konnte.

In der DDR gab es keine unabhängigen Gerichte. Und es gab auch kein Verfassungsgericht. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir in einem Rechtsstaat leben und Demokratie und Rechtsstaat tagtäglich erleben.“