Justizministerin Kuder (CDU): Für Ausschluss der Gewährung der SED-Opferrente für Schwerverbrecher

Treffen der Justizministerinnen und Justizminister der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg am 8.4.09 in Potsdam

UMKSeit dem 01.09.2007 erhalten Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone/DDR nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250,- €.

Voraussetzung: Eine mit den wesentlichen Grundsätzen der freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 6 Monaten und eine besondere wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Die Praxis seit der Einführung des Gesetzes hat gezeigt, dass selbst Schwerverbrechern die sogenannte „SED-Opferrente“ zugesprochen werden muss.

Justizministerin Kuder: „Dieser Zustand ist unhaltbar! Ich setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass unwürdige Antragsteller von dem „Privileg“ der SED-Opferrente ausgeschlossen werden. Die Opferrente wird auch in Anerkennung und Würdigung des Widerstandes gegen die SED-Diktatur gewährt.

Es ist nur ein Gebot der Gerechtigkeit, diejenigen auszuschließen, die sich wegen schwerer Verbrechen nachträglich als unwürdig erwiesen haben.“

Nach Auffassung der Justizministerin sollen Personen, die nach Kriegsende durch deutsche Gerichte aufgrund vorsätzlicher Straftaten zu erheblichen Freiheitsstrafen – mehr als drei Jahre – verurteilt wurden, von dem Bezug der SED-Opferrente ausgeschlossen werden.

„Die derzeitige Regelung“, so die Ministerin weiter, „schadet dem Ruf der Opferrente, dem Ansehen der Politik und nicht zuletzt dem Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz.

Denn Menschen, die aus Sicht einer freiheitlich demokratischen Grundordnung auf legitime Weise Widerstand gegen das frühere Unrechtsregime geleistet haben und gerade dafür bestraft worden sind, werden beim Leistungsbezug mit Schwerverbrechern gleichgestellt.“