Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hält am Ausbau der Krippenplätze auf 35 Prozent fest und fordert ein zügiges Überprüfen des realen Bedarfs.
„Die Konferenz hat heute deutlich gemacht, dass die Beschlüsse des Krippengipfels aus dem Jahr 2007 nicht zur Disposition stehen“, sagte die Konferenzvorsitzende, Sozialministerin Manuela Schwesig, heute in Schwerin. „Es ist absehbar, dass der Bedarf an Krippenplätzen die 35-Prozent-Marke deutlich übersteigt.“
„Noch in diesem Jahr wollen die Länder mit dem Bund über den weiteren Bedarf an Krippenplätzen sprechen“, betonte Hamburgs Jugend- und Familiensenator Dietrich Wersich. „Bei der Bedarfsentwicklung der Betreuung unter dreijähriger Kinder über 35 Prozent hinaus ist eine Anpassung der Vereinbarung des Krippengipfels erforderlich“, sagte Wersich.
Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Diskussion über den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller und körperlicher Gewalt. Die Fachminister waren sich einig, dass es besonderen Handlungsbedarf zur Prävention sexueller Gewalt im pädagogischen Raum gibt. Nach den Vorstellungen der JFMK sollen Jugendämter bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung auf das Bundeszentralregister zugreifen können. Gesetzliche Regelungen sollen im neuen Bundeskinderschutzgesetz aufgenommen werden.
Die JFMK wird mit Ministerin Schwesig und Senator Wersich dazu weiter am Runden Tisch mitarbeiten.
Die Konferenz begrüßt die Arbeit des Runden Tisches gegen sexuellen Missbrauch der Bundesregierung und dankte der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs, Christine Bergmann, für ihre Arbeit. Bergmann hatte die Fachminister über den aktuellen Stand ihrer Arbeit informiert. Die Konferenz begrüßte es, dass in diesem Zusammenhang die Kultusministerkonferenz ein erweitertes Führungszeugnis für Personen fordert, die in Schulen und in kinder- und jugendnahen Einrichtungen arbeiten.
Im Bereich der Gesundheitsvorsorge rief die JFMK das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, gesundheitliche Aspekte an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheit mit in das Bundeskinderschutzgesetz einfließen zu lassen. In den Ländern habe sich das bereits bewährt. Außerdem hat sich die JFMK für eine bessere staatliche Anerkennung der akademischen Ausbildung des Kita-Personals eingesetzt. Es gebe bereits rund 40 verschiedene Studiengänge an den Hochschulen. Überwunden werden muss die fehlende Vergleichbarkeit der Abschlüsse, die den Studierenden schadet. Die JFMK hält eine bundeseinheitliche Berufsbezeichnung für notwendig.
Alle Beschlüsse der JFMK2010 werden im Internet unter www.jfmk2010.de veröffentlicht.