Jobcenter: Einschränkungen am 30. Juli 2010

Die Leistungssoftware A2LL zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen wird an ein neues, leistungsfähigeres Finanzsystem angebunden.

Das führt zu umfangreichen Umstellungsarbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Einschränkungen für die Nutzung von A2LL zu minimieren. Üblicherweise wird die Einspielung neuer Programmversionen ausschließlich an Wochenenden vorgenommen. Aufgrund der Komplexität der Systemintegration steht den Jobcentern am Freitag den 30. Juli 2010 die Leistungssoftware nicht zur Verfügung.

Für Leistungsempfänger bedeutet dies, dass am 30. Juli keine Barauszahlungen und keine individuellen Leistungsauskünfte möglich sind. Wir bitten um Verständnis.

Die monatliche Auszahlung des Arbeitslosengeldes II ist nicht betroffen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.