Jetzt online-Petition gegen Residenzpflicht für Flüchtlinge unterstützen!

Bis zum 27. April 2010 können alle Bürgerinnen und Bürger eine E-Petition an den Bundestag gegen die räumliche Bewegungseinschränkung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie geduldeten Ausländerinnen und Ausländern unterstützen.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern unterstützt diese Petition ausdrücklich. Das Recht auf Freizügigkeit, sich ohne vorherige Erlaubnis durch Behörden, frei bewegen zu können, ist ein unveräußerliches Menschenrecht, welches so innerhalb der Europäischen Union nur in Deutschland eingeschränkt wird. Diese Einschränkung hat weitreichende Folgen für noch nicht anerkannte Flüchtlinge.

„Die Residenzpflicht verhindert soziale Kontaktmöglichkeiten, erschwert die Pflege von familiären und verwandtschaftlichen Beziehungen oder die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen. Außerdem stellt sie ein massives Hindernis da, um eine Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen.“ so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Residenzpflicht 2005 gelockert worden. Seitdem gibt es vier Residenzpflicht-Bezirke, in denen sich AsylbewerberInnen und geduldete Flüchtlinge vorübergehend ohne Erlaubnis aufhalten können.

In der Praxis bedeutet diese Regelung, dass ein in Bad Doberan wohnender Flüchtling für eine Arbeit in Schwerin eine Verlassenserlaubnis, einen sogenannten Urlaubsschein, braucht. Selbst wenn dieser Flüchtling eine Arbeit in seiner Stadt findet, müßte er für Ausliegearbeiten, zum Beispiel als Maler, ebenfalls eine Verlassenserlaubnis beantragen.

Der pragmatischen Arbeitsweise einiger Behörden ist es zu verdanken, dass immer wieder Lösungen für den Einzelnen gefunden werden. Die Politik sollte jetzt nachziehen und endlich dieses diskriminierende Sondergesetz abschaffen.

Es werden insgesamt mindestens 50.000 Unterschriften benötigt, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit den Forderungen öffentlich befassen muss. Bislang haben sich schon fast 4.000 Menschen angeschlossen.

Der Flüchtlingsrat fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an der Online-Petition direkt zu beteiligen unter: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=10249

„Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.“ (Art. 13 AEMR).