Jäger: Rundfunkrechtliche Regelungen kommen mit 14. und 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Anlässlich der heutigen Zustimmung des Landtages zum 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, auf die wichtigen Regelungen der nächsten Staatsverträge aufmerksam gemacht.

Ein 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll den Jugendmedienschutz, der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Finanzierungsgrundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu regeln.

„Ein erster Entwurf für einen 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag liegt seit 7. Dezember 2009 vor. Es ist vernünftig, angesichts der technischen Entwicklung den Jugendmedienschutz zu präzisieren. Allerdings muss sich der Staatsvertrag auch daran messen lassen, ob seine Regelungen in der Realität umsetzbar sind. Dies stelle ich hinsichtlich der Absicht der neu definierten Altersstufen für so genannte Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote und daraus resultierende Sendezeitbegrenzungen für Telemedien ausdrücklich in Frage. Niemand kann durchsetzen, dass im Internet bestimmte Angebote erst ab 22 Uhr oder nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet werden. Dies ist angesichts des weltweiten Netzes und unterschiedlicher Zeitzonen völlig realitätsfern. Hier muss schnell nachgebessert werden.

Die Debatte um den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist im Kreise der Ministerpräsidenten leider noch nicht abgeschlossen. Die Frage der künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit immer noch nicht klar, obwohl es ein sehr enges Zeitfenster gibt, bis zu welchem diese Frage EU-konform geregelt sein muss. Auch hier sind die Herausforderungen enorm. Das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ist als Anknüpfungspunkt für die Erhebung von Rundfunkgebühren nicht länger geeignet. Die zahlreichen Befreiungstatbestände und Auslegungsregeln machen die Rundfunkfinanzierung unübersichtlich und die demografische Entwicklung belastet das Gebührenaufkommen regional stark.

Die Länder haben in Sachen Medien die Gesetzgebungskompetenz. Der Landtag muss mit den Regelungen der Staatsverträge einverstanden sein und diesen zustimmen. Die Landesregierung tut daher gut daran, den Landtag einzubeziehen und auf dem Laufenden zu halten“, machte Dr. Armin Jäger deutlich.

Jutta Hackert