Jäger: Linke Trugbilder sollen Menschen verwirren

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, hat der LINKEN eine Verklärung der Enteignungen in der früheren sowjetischen Besatzungszone vorgehalten und in Bezug auf die Bodenreform vorgeworfen, die Menschen verwirren zu wollen.

„Schon im November 2009 hat die Fraktion DIE LINKE mit einem untauglichen Antrag versucht, eine vorgebliche Revision der Bodenreform im Landtag zu thematisieren. Nun versucht die LINKE erneut, aus den Enteignungen in der SBZ vor 65 Jahren politisches Kapital zu schlagen. Klar ist, dass die Regelungen des Einigungsvertrages eindeutig sind und von allen Gerichten bestätigt wurden.

Die Lobhudelei der LINKEN über die Bodenreform stellt zugleich den Versuch dar, diese Enteignungen im Nachhinein in ein günstigeres Licht zu rücken. Entgegen den Behauptungen der LINKEN waren von der Bodenreform keineswegs nur Großgrundbesitzer, NS- und Kriegsverbrecher betroffen. Allein in unserem Bundesland wurden 2.200 landwirtschaftliche Betriebe und 980 weitere Objekte enteignet. Die Enteignungen bereiteten die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft in der späteren DDR vor.

Mit den Enteignungen einher ging auf Befehl der Sowjetischen Militäradministration im Jahr 1947 die Vernichtung vieler auch historisch wertvoller Herrenhäuser und Gutsgebäude. So wurde in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise Schloss Dwasieden bei Sassnitz gesprengt. Bis heute wirken die Enteignungen nach, weil sie die für die Landwirtschaft wichtige Bindung an den Boden zerstört hat.

Die Leiden der Enteignung, die damit einhergehende Vertreibung sind mit materiellen Mitteln nicht zu kompensieren. Die LINKE versucht wieder einmal, ein dunkles Kapitel der deutschen Geschichte auszublenden und aus dem Unglück anderer Menschen politisches Kapital zu schlagen. Dies ist für eine demokratische Partei nicht zu akzeptieren“, so Dr. Armin Jäger.

Hinweis:
Ziffer 1 der gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Staaten vom 15. Juli 1990 lautet:
„Die Enteignung auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Sie, die Bundesrepublik Deutschland, ist der Auffassung, dass dem künftigen gesamtdeutschen Parlament eine abschließende Entscheidung über etwaige staatliche Ausgleichsleistungen vorbehalten bleiben muss.“

Diese gemeinsame Erklärung wurde durch Artikel 41 Bestandteil des Einigungsvertrages vom 31. August 1990. Gleichzeitig wurde der Restitutionsausschluss in § 1 Absatz 8 a des Vermögensgesetzes geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 23. April 1991 den Restitutionsausschluss für verfassungsgemäß erklärt.

Jutta Hackert