Jäger: CDU freut sich über Kinderlärm

Kinderlärm ist kein Grund für Klagen

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP angekündigt – nun die rechtlichen Voraussetzungen schaffen wird, dass Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung betrachtet werden kann. Kinderlärm ist kein Grund für Klagen, sondern ein Grund sich zu freuen. Zeigt sich in Kinderlärm doch, dass unser Land weiter eine Zukunft hat. Deshalb ist es nur vernünftig, wenn der Bundesgesetzgeber nun bundeseinheitlich verhindert, dass gegen Spielplätze, Kinderbetreuungseinrichtungen oder Schulhöfe wegen Kinderlärm geklagt werden kann. Gerade in einer älter werdenden Gesellschaft sollten wir uns über jedes Kind freuen.

Die CDU-Landtagsfraktion ist seit Jahren dafür, dass die Möglichkeit, gegen Kinderlärm zu klagen, eingeschränkt wird. Leider hatte der Koalitionspartner entsprechende Initiativen im Landtag seit Frühjahr 2007 immer wieder verhindert, obwohl die Landesregierung parallel eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz unterstützte, die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP nachzeichnete. Wir sind sehr erfreut darüber, dass sich die seit Herbst vergangenen Jahres im Amt befindliche Bundesregierung der Fragestellung jetzt offensiv annimmt. In der Tat ist die vorgesehene Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz der richtige Weg, um unsere Gesellschaft kinderfreundlicher zu machen. Ob auch eine entsprechende Präzisierung im Bürgerlichen Gesetzbuch erforderlich ist, sollte parallel geprüft werden“, so Dr. Armin Jäger.