Jäger: Befreiung von Rundfunkgebühr neu regeln

Der Vorsitzende und Medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Armin Jäger, hat angesichts des Streits um die Verteilung der Gebühren unter den ARD-Anstalten eine Neuregelung der Gebührenbefreiungen angemahnt.

Die gegenwärtige Praxis führe in der Tat zu einer so nicht zu akzeptierenden Schwächung derjenigen Anstalten, in deren Verbreitungsgebiet die wirtschaftliche Situation schlecht und damit die Zahl der Gebührenbefreiungen hoch sei.

„Auch künftig muss der Informationszugang für den einzelnen Bürger gesichert sein. Niemand darf aus finanziellen Gründen vom Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgeschlossen bleiben. Deshalb bin ich sehr dafür, die Befreiungstatbestände grundsätzlich zu überprüfen. Gebührenbefreiungen sollten nicht länger von der Gemeinschaft der Gebührenzahler bzw. den Anstalten getragen werden müssen. Der Informationszugang und damit der Empfang von Rundfunk ist als ein notwendiger Bedarf des Einzelnen zu betrachten. Dies müsste dazu führen, dass die Rundfunkgebühr zum notwendigen Bedarf im Rahmen der Bemessung der Sozialleistungen hinzuzurechnen wäre“, so Dr. Armin Jäger.

Im Übrigen verwies der CDU-Fraktionsvorsitzende darauf, dass den Landesparlamenten obliegt, die Entscheidung zu treffen, ob die Rundfunkgebühr die Grenze der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer wahrt. Sie haben sicherzustellen, dass allen der Zugang zu den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglicht werde und die Rundfunkgebühr nicht das Medienbudget der Rundfunkteilnehmer sprenge. In diesem Zusammenhang müsse der Beschluss des Landtages vom 7. Dezember 2006, nach welchem Bezieher geringer Einkommen – auch wenn diese keine Sozialleistungen erhielten – von den Rundfunkgebühren befreit werden sollten, noch mit Leben erfüllt werden. Die Definition einer entsprechenden Einkommensgrenze, die hilft Geringverdiener und Klein-Rentner zu entlasten, stehe noch aus.