Ist der Parkausweis noch gültig?

Parkausweise für Behinderte die vor 2001 ausgestellt wurden werden ungültig

Der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bernd Schubert weist darauf hin, dass Parkausweise für Behinderte, die vor 2001 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit zum Jahresende verlieren.

Bereits im Oktober 2000 ist das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Empfehlung der Europäischen Gemeinschaft gefolgt und hat festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2001 Parkausweise nach europäischem Muster eingeführt werden. Für alte Ausweise, die dem europäischen Muster nicht entsprechen, wurde eine maximale Gültigkeitsdauer festgelegt. Diese endet am 31. Dezember 2010.

Betroffene sollten kontrollieren, wann der Parkausweis ausgestellt wurde und ob er dem europäischen Muster entspricht. Erkennbar ist dies an dem notwendigen Passfoto des Ausweisinhabers und dem Schriftzug „Modell der europäischen Gemeinschaften“. Inhaber älterer Ausweise sollten sich frühzeitig um einen neuen Ausweis bemühen, damit das neue Jahr 2011 nicht mit unangenehmen Überraschungen („Knöllchen“) an der Frontscheibe beginnt.