Noch nie so wenig Straftaten registriert
Innenminister Lorenz Caffier hat am 10.April 2018 die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2017 vorgestellt. Die jüngste Entwicklung der Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern ist geprägt durch:
1.Einen Rückgang der Gesamtzahl der Straftaten, die im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern erfasst wurden gegenüber 2016 um über 12.700 Fälle
2.niedrigste Fallzahl und geringste Kriminalitätsbelastung je 100.000 Einwohner für unser Bundesland seit Bestehen der Statistik
3.erheblicher Rückgang im Bereich der Diebstahlsdelikte
4.einen deutlichen Anstieg bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen und dort insbesondere bei den jungen Zuwanderern bei den Straftaten ohne aufenthaltsrechtliche Verstöße
5.erneut mehr Feststellungen der Polizei im Bereich der Rauschgiftkriminalität
2017 wurden 110.337 Straftaten (-10,3%) erfasst. Die Fallzahl verringerte sich damit insgesamt um 12.724 Fälle.
Der Rückgang ist dabei maßgeblich auf die entsprechende Entwicklung der aufenthaltsrechtlichen Straftaten zurückzuführen. Aber auch ohne diesen Kriminalitätsbereich nahm die Straftatenzahl ab und zwar um 6,1 % bzw. um 7.074 Fälle.
Der Fallrückgang besteht in fast allen Straftatenhauptgruppen. Der Rückgang bewegt sich hier im drei- bis vierstelligen Bereich. Einzig in der Gruppe der Straftaten gegen das Leben und der Sexualdelikte stieg die Anzahl der Straftaten geringfügig. Aufgrund der erforderlichen jüngsten Änderung des Strafrechts sind nunmehr deutlich mehr Verhaltensweisen eindeutig als Sexualdelikt in der PKS zu erfassen, als in den Vorjahren. Dies betrifft zum Beispiel die sexuelle Belästigung, die bis dahin nur als Beleidigung erfasst wurde.
In unserem Bundesland konnte in 2017 wieder eine ziemlich hohe Aufklärung erzielt werden. Diese betrug im vergangenen Jahr 62,0 % und befindet sich mit 0,8 Prozentpunkten nur knapp unter dem Wert von 2016. Dies liegt vor allem am Rückgang der aufenthaltsrechtlichen Straftaten, bei denen die Tatverdächtigen zum Zeitpunkt der Anzeige bereits bekannt sind.
Innenminister Lorenz Caffier: „Eine hohe Aufklärungsquote ist auch immer das Resultat einer guten Organisationsstruktur. Wichtig ist, dass die Polizei auf der Straße präsent ist. Wichtig ist aber auch, dass das Back-Office, die K-Dienststellen, ausreichend besetzt sind, damit alle Anzeigen zügig bearbeitet werden und die Ermittlungen in erforderlichem Umfang durchgeführt werden können.“
Die Häufigkeitszahl ging in Folge des beschriebenen Fallrückganges auf 6.850 Fälle pro 100.000 Einwohner zurück und weist damit die bislang niedrigste Kriminalitätsbelastung für unser Bundesland seit Bestehen der Statistik aus. Der Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2016 (für 2017 liegt noch kein Wert vor) bei 7.755 Fällen je 100.000 Einwohner. Die Kriminalitätsbelastung ist jedoch nicht überall in unserem Land gleich gering. Die höchste Belastung hatten im vergangenen Jahr – typisch für dicht besiedelte urbane Gebiete – die Landeshauptstadt Schwerin mit 12.201 und die Hansestadt Rostock mit 9.075 Fällen je 100.000 Einwohner.
„Doch trotz des Rückgangs der Fallzahlen insgesamt wird die Arbeit der Landespolizei immer komplexer und aufwändiger“, so Innenminister Lorenz Caffier. „So liegen immer häufiger umfangreiche Beweismittel in digitaler Form vor, Unmengen an Bild-, Video- und Kinderpornografie-Daten, mobile Endgeräte, Smart Devices, digitalisierte Papierdokumente und Cloudspeicher müssen umfangreich ausgewertet werden. Die zunehmende Abhängigkeit von der digitalen Welt in allen Bereichen des Lebens unserer Gesellschaft sowie die weltweite Datenvernetzung bieten fortlaufend neue Angriffsmöglichkeiten und -ziele für Cyberkriminelle.
Zudem verlagern sich auch immer mehr klassische Straftaten, die zuvor ausschließlich in der analogen Welt begangen worden sind, in die digitale Welt des Internets und mit ihnen verlagert sich auch die klassische Ermittlungsarbeit immer mehr. Dafür brauchen wir immer mehr Rechen- und immer mehr Manpower.“
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 45.091 Tatverdächtige ermittelt. Ohne aufenthaltsrechtliche Verstöße betrug die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen insgesamt 43.431. Bei 37.580 der 45.091 ermittelten Personen handelt es sich um Deutsche und bei 7.617 um nichtdeutsche Personen. Ohne aufenthaltsrechtliche Verstoße betrug die Zahl der Nichtdeutschen Tatverdächtigen 5.965.
Bei den nichtdeutschen Nationalitäten dominieren außerhalb der aufenthaltsrechtlichen Verstöße weiterhin die Syrer und zwar mit einer leicht auf 1.258 gestiegenen Tatverdächtigenzahl (+27), gefolgt von Polen und Rumänen.
Außerhalb der ausländerrechtlichen Verstöße ist weiterhin auffällig, dass in der Altersstruktur der Tatverdächtigen die Zahl der unter 21-jährigen Täter um ca. 6 % und damit deutlich gestiegen ist. Dies ist insbesondere durch den Zuwachs an jungen Zuwanderern[1] zurückzuführen: So erhöhte sich der Anteil der tatverdächtigten Zuwanderer in der jugendlichen Altersgruppe um fast 58% und macht damit mehr als die Hälfte des Anstieges auf 4.093 Tatverdächtige in dieser Altersgruppe aus.
Die Zahl der tatverdächtigen Zuwanderer ist im vergangenen Jahr (ohne aufenthaltsrechtliche Verstöße) insgesamt um ca. 11 % gestiegen. Die ihnen zugeordneten aufgeklärten Fälle erhöhten sich um 25,1 % auf 4.527 Straftaten. Zumeist handelt es sich dabei um Rohheitsdelikte, darunter hauptsächlich Körperverletzungen, Nachstellungen sowie um Nötigungen und Bedrohungen. Des Weiteren waren sie wegen Ladendiebstahls und Leistungserschleichungen auffällig.
„Insgesamt ist etwa jeder zweite ausländische Straftäter ein Zuwanderer. Diese Entwicklung bereitet mir große Sorgen“, hält Innenminister Caffier fest. „Auch wenn wir aus dem polizeilichen Alltag wissen, dass sich viele Rohheitsdelikte gegen andere Zuwanderer richten, eine Straftat bleibt eine Straftat. Und der deutsche Staat darf sich dieses Verhalten auf keinen Fall bieten lassen. Deswegen ist es auch richtig, dass wir Straftäter und Gefährder weiterhin nach Afghanistan abschieben werden. Und es wird sogar Zeit, dass wir die ersten Schwerstkriminellen auch nach Syrien abschieben. Der Abschiebestopp für Syrien wird offenbar von manchem als Einladung für gesetzeswidriges Verhalten interpretiert. Das dürfen wir nicht dulden.“
Entwicklung in einigen Kriminalitätsbereichen:
Straftaten gegen das Leben
Im letzten Jahr wurden 55 Straftaten gegen das Leben registriert, 10 Fälle mehr als 2016. Bei fast der Hälfte dieser Straftaten handelt es sich um fahrlässige Tötungen. Von den insgesamt 5 Mordfällen blieben 4 im Versuchsstadium.
Die Aufklärungsquote lag insgesamt bei 89,1 %.
Diebstahlsdelikte
Im Phänomenbereich des Diebstahls setzte sich der seit vielen Jahren bestehende Abwärtstrend auch im vergangenen Jahr fort. Die Fallzahl ging sogar um fast 12 Prozent auf insgesamt 34.708 Straftaten zurück. Wichtig für die Sicherheit aber auch das Sicherheitsgefühl ist, dass die Aufklärungsquote hierbei auf 31,4 % gesteigert werden konnte.
Beim Wohnungseinbruchdiebstahl wurden im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2017 297 Fälle weniger registriert. Bei einem Rückgang von rund 20 Prozent in diesem Phänomenbereich lag die Fallzahl im Jahr 2017 bei 1.180 Einbrüchen.
„Sicherheit gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Menschen und ist Bestandteil ihrer ganz persönlichen Lebensqualität. Dies gilt in hohem Maße für den Schutz der Privatsphäre wie dem eigenen Wohnraum“, so Minister Caffier. „ Die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist seit Jahren ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit. Darüber hinaus kommt der Kriminalprävention dabei vor allem die Aufgabe zu, die Bürger über Möglichkeiten des Selbstschutzes aufzuklären. Denn jeder Bürger kann selbst auch aktiv zu seiner eigenen Sicherheit beitragen.“
Bei der Bekämpfung der Eigentumskriminalität und insbesondere des Wohnungseinbruchsdiebstahls durch organisierte mobile Tätergruppen werden die Länder des Nordverbunds ihre länderübergreifende Zusammenarbeit weiter intensivieren. Das betrifft den Informationsaustausch und länderübergreifende Ermittlungen ebenso wie gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte, um mobile Tätergruppen zu identifizieren. Auch gemeinsame Ermittlungsgruppen bei erkannten Tatserien, Tatkomplexen oder kriminellen Gruppierungen werden im Nordverbund bei der Bekämpfung von durch Banden begangenen Wohnungseinbrüchen verstärkt eingesetzt werden. Die Innenminister der norddeutschen Bundesländer haben dazu erst vor kurzer Zeit in Schwerin eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.
Vermögens- und Fälschungsdelikte
Im Berichtszeitraum wurden 21.588 Vermögens- und Fälschungsdelikte erfasst. Diese Hauptgruppe wird quantitativ von den Betrugsstraftaten bestimmt, die einen Anteil von 78,7 % ausmachen. Darunter sind 3.529 Betrugsstraften, die unter Nutzung des Internets begangen wurden.
Auch wenn ältere Menschen insgesamt viel seltener von dieser Art der Kriminalität betroffen sind als jüngere, gibt es Bereiche und Situationen, in denen vor allem Angehörige dieser Personengruppe Risiken ausgesetzt sind. Dies vor allem dort, wo man es gar nicht erwartet: an der Haus- oder Wohnungstür, in der eigenen Wohnung und auch am Telefon. Die Täter versuchen durch Tricks und Täuschungen an das Vermögen älterer Menschen zu gelangen. Ein breites Spektrum nimmt dabei die Masche ein, mit der als vermeintlicher Enkel oder Mitarbeiter der Polizei versucht wird, an das Ersparte älterer Menschen zu kommen. Trotz zahlreicher Präventionsbemühungen, die Thematisierung in den Familien aber auch bei Banken und Taxifahrern wuchs die Fallzahl der sogenannten Trickstraftaten zum Nachteil älterer Menschen im vergangenen Jahr. Ca. 1.000 Fälle wurden erfasst, in denen es trotz aller Bemühungen bei ca. 8 % zu Geldzahlungen an die Täter kam.
„Lieber Vorsicht als Nachsicht!“, appelliert Innenminister Caffier an alle potentiellen Opfer von Trickstraftaten. „Bleiben Sie unbedingt misstrauisch gegenüber Unbekannten. Und im Zweifel rufen Sie die Polizei. Dabei ist es auch wichtig, die Telefonnummer seiner örtlichen Polizeidienststelle zu kennen. Ebenso wichtig ist es, im Fall des Falles unbedingt eine Anzeige zu erstatten, auch wenn es bei einem Versuch blieb.“
Dies trifft auch für die Straftaten zu, die über das Internet begangen werden. Im vergangenen Jahr wurden diesbezüglich insgesamt 4.424 Fälle erfasst, bei denen das Internet als Tatmittel missbraucht wurde.
Strafrechtliche Nebengesetze/Rauschgiftkriminalität
Die Strafrechtlichen Nebengesetze beinhalten alle Straftaten der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik außerhalb des Strafgesetzbuches.
Im Phänomenbereich der Rauschgiftdelikte zeigt sich im Fünf-Jahres-Vergleich eine deutlich steigende Tendenz. Die Zahl der Rauschgiftdelikte hat sich im vergangenen Jahr um knapp 9 Prozent auf 5.944 Fälle erhöht. Im Vergleich zum Jahr 2013 hat die Landespolizei in diesem Phänomenbereich über 50% mehr Feststellungen.
„Bei diesem Kriminalitätsfeld handelt es sich ganz überwiegend um sogenannte „Kontrollkriminalität“. Weder diejenigen, die Rauschgift verkaufen, noch die, die es konsumieren, fühlen sich als Opfer und haben ein Interesse an der Strafverfolgung“, erklärt Innenminister Caffier.
Die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Kriminalität hängt damit im Wesentlichen von den polizeilichen Maßnahmen ab. Steigende Zahlen bei den registrierten Rauschgiftdelikten sind damit ein Beleg für erfolgreiche Polizeiarbeit, spiegeln aber die weite Verteilung illegaler Betäubungsmittel in unserem Land wider.
Es darf allerdings nicht verkannt werden, dass die Suchtproblematik ein gesellschaftspolitisches, insbesondere ein gesundheitspolitisches Problem darstellt. Präventive und repressive Maßnahmen der Landespolizei bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität können nur Teil einer übergreifenden Gesamtstrategie sein, die einerseits auf Aufklärung und Prävention, andererseits aber auch auf Beratung, Hilfe und Therapie für Suchtkranke setzt.
Was für die Rauschgiftkriminalität gilt, nämlich die Aufdeckung von Straftaten aus dem sogenannten Dunkelfeld, ist natürlich für die Kriminalitätsbekämpfung insgesamt sehr bedeutsam. Nachdem für das Jahr 2014 eine erste Dunkelfeldstudie durchgeführt wurde, soll eine zweite Studie die bisherigen Erkenntnisse der Dunkelfelduntersuchung fortschreiben und zu weiteren Kriminalitätsfeldern wie beispielsweise dem Wohnungseinbruchdiebstahl und der Hasskriminalität, erstmalig dezidiert Daten erheben.
Fazit: Unterm Strich sind und bleiben die Anforderungen an die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sehr hoch. Dennoch ist festzustellen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein sicheres Land ist und gemessen an den erfassten Straftaten im vergangenen Jahr noch sicherer geworden ist.
(1) Als Zuwanderer werden in der PKS Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ und „unerlaubt“ abgebildet.
Pressemitteilung / Ministerium für Inneres und Europa M-V
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Anmerkelung (mm): Wenn in Deutschland und in M-V etwas stimmen – und sonst wenig – dann sind es die offiziellen Statistiken. Was ist eigentlich mit den „Bagatell“delikten, die oftmals alles andere als „Petitessen“ sind. Aber was gegen Recht und Ordnung verstößt, ist eh oftmals eine Frage der Definition. Und: Wer hat jene Definitionshoheit, wenn schon nicht das „Gewaltmonopol des Staates“ durchgesetzt werden kann, natürlich die Staatsbediensteten… Wie meinte schon Lord Mancroft: „Statistiken sind wie Bikinis: Was sie zeigen ist verwirrend, was sie verhüllen ist lebenswichtig.“