Innenminister Caffier zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes

Im Streit um die vorläufige Dienstenthebung hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern am 1.11.2007 die disziplinarrechtliche Suspendierung des Bürgermeisters von Bibow und seines Stellvertreters ausgesetzt.
In der Begründung seiner Entscheidung führt das Gericht aus, dass der hinreichende Verdacht eines durch die Ehrenbeamten begangenen Dienstvergehens bestünde, der gegenwärtige Kenntnisstand jedoch nicht genüge, um diese vorläufig vom Dienst zu suspendieren.

Innenminister Lorenz Caffier nimmt den Beschluss mit Besorgnis über die weiteren Folgen für die Gemeinde zur Kenntnis: „Wir haben die Entscheidung des Gerichts zu akzeptieren und werden diese gründlich auswerten. Das Disziplinarverfahren gegen die beiden Ehrenbeamten wird fortgeführt. Bis hin zu möglichem Regress werden alle Ansprüche weiter geprüft. Das OVG hat darüber hinaus eine erneute vorläufige Dienstenthebung nicht ausgeschlossen. Sollten sich neue Umstände abzeichnen, werden wir wiederum eine Suspendierung aussprechen.“