Innenminister Caffier übergibt Förderbescheid an Gemeinde Broock

In der Gemeinde Broock im Landkreis Parchim herrscht Aufbruchsstimmung. Dort soll in wichtige Infrastrukturmaßnahmen investiert werden, doch ohne finanzielle Unterstützung des Landes ist dies nicht zu schaffen. So reiste heute Innen- und Kommunalminister Lorenz Caffier in die kleine Gemeinde zwischen Parchim und Plauer See und übergab an Bürgermeister Peter Fürchow einen Förderbescheid über insgesamt 227.000 Euro.
Im Rahmen der beabsichtigten Fusion der Gemeinde Broock mit der Stadt Lübz im kommenden Jahr soll ein umfangreiches Flurneuordnungsverfahren durchgeführt werden. Während dieses Verfahren im Ortsteil Broock bereits abgeschlossen ist, steht dies für den Ortsteil Wessentin wegen der finanziellen Schwierigkeiten der Gemeinde noch aus. Dies soll nun mit Unterstützung des Landes voran getrieben werden.

„Ich freue mich, diese Maßnahmen mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 116.400 EUR zu unterstützen. Es verbleibt für die Gemeinde Broock damit lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 5.100 EUR“, sagte Lorenz Caffier.

Erforderlich sind weiterhin eine Dachsanierung am Dorfgemeinschaftshaus, eine Bankettsanierung in der Benziner Chaussee sowie die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Broock. Hierfür werden Mittel in Höhe von zusammen 40.500 EUR  benötigt.

„Auch diese Maßnahmen möchte ich mit einer Sonderbedarfszuweisung in Höhe von   36.450 EUR unterstützen. Gerade das Dorfgemeinschaftshaus wie auch das Feuerwehrgerätehaus sind Zentren, in denen das Dorfleben intensiv erlebt und begleitet wird. Hier ist es wichtig, dass sich die Leute wohl fühlen und gerne diese vorgehaltenen Einrichtungen nutzen, denn sie sind nicht selbstverständlich“, so der Innenminister.

Durch die angestrebte Fusion erweitert sich aber auch das Einsatzgebiet der Feuerwehr um bedeutende große Waldgebiete. Das alte Tanklöschfahrzeug vom Typ W50 TLF soll aus diesem Grund durch ein neues Tanklöschfahrzeug TLF 20/40 ersetzt werden.

„Um den Haushalt der Kommune nicht zu überlasten und die Bemühungen um eine entsprechende Konsolidierung zu unterstützen, stellt die Landesregierung für diese notwendige Investition weitere 74.250 EUR aus Mitteln der Sonderbedarfszuweisung zur Verfügung“.