Innenminister Caffier legt Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform vor

Das Kabinett hat heute den Entwurf des Kreisstrukturgesetzes beraten und für die Verbandsanhörung freigegeben. „Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir einen Auftrag um, den der Landtag der Landesregierung erteilt hat. Nach dem vom Landtag am 24. April 2008 beschlossenen „Gesamtrahmen für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern“ ist bis zum Sommer 2009 ein Gesetzentwurf zur Kreisstrukturreform in den Landtag einzubringen. Dieser Auftrag wird hiermit erfüllt“, sagte Innenminister Caffier.

Dem Gesetzentwurf liegt ein Modell aus sechs Landkreisen und zwei kreisfreien Städten zugrunde, das als Ergebnis einer aus den Kriterien des Leitbildes des Landtages abgeleiteten Bewertungsmatrix und aus Reaktionen und Stellungnahmen der kommunalen Gebietskörperschaften gebildet wurde. Danach sollen die Städte Rostock und Schwerin kreisfrei bleiben. Die eingekreisten Städte Wismar, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg erhalten den Status einer großen kreisangehörigen Stadt und werden auch künftig Teile kreislicher Aufgaben, die für die eigene Entwicklung dieser Städte besonders wichtig sind (z.B. Baurecht, Denkmalschutzrecht), behalten. Daneben werden die eingekreisten Städte im System des Kommunalen Finanzausgleichs weiterhin in der Säule der kreisfreien Städte verbleiben und auch in Zukunft der unmittelbaren Rechtsaufsicht des Innenministeriums unterstehen. „Die großen kreisangehörigen Städte werden durch die Einkreisung in keiner Wiese in ihrer Bedeutung als wirtschaftliche und kulturelle Zentren geschmälert. Die Wahrnehmung oberzentraler und mittelzentraler Funktionen für eine Stadt und ihr Umland hängt jedenfalls nicht von der Kreisfreiheit der Zentren ab“, hob Innenminister Lorenz Caffier hervor.

„Bei der Festlegung der sechs zukünftigen Kreissitze haben wir uns strikt an die Vorgaben des Landesverfassungs-gerichts aus seiner Entscheidung vom Juli 2007 gehalten und im jetzigen Entwurf die Erreichbarkeit für die Bürger und ehrenamtlich Tätigen in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt. Da die Frage des Kreissitzes  ebenso wie die des künftigen Kreisnamens  für die Bürger von besonderer Bedeutung ist, werden einige Regelungen der Kommunalverfassung gelockert. Die Kreistage bzw. die Bürger können dann durch eigene Entscheidungen von den gesetzlichen Festlegungen abweichen und im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die nach ihrer Ansicht  gegebenenfalls „bessere Wahl“ treffen“, so Innenminister Caffier.

Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung das Reformvorhaben mit Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 36 Mio. Euro unterstützen.

Innenminister Lorenz Caffier hob noch einmal die Notwendigkeit der Reform hervor: „Wer sagt, wir brauchen diese Reform nicht oder diese Reform bringt nicht die erwünschten Effekte, der ist gefordert darzulegen, wie das Land sich auf die absehbaren Entwicklungen und Herausforderungen der Zukunft einstellen soll. Wirklich konstruktive und überzeugende Alternativvorschläge – und vor allem solche, die eine Lösung für das ganze Landbieten –  sind mir jedenfalls noch nicht zu Ohren gekommen.“

1 Kommentar zu „Innenminister Caffier legt Gesetzentwurf zur Kreisgebietsreform vor“

  1. Nun hat M-V nicht nur die größten Kartoffeln …

    „MV tut gut“ – das kannten wir schon. „Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.“ – Auch das ist eine „alte mecklenburgische Weisheit“.

    Nun bekommt M-V wohl auch noch die größten Landkreise bundesweit. Nur was bedeutet dieses letztendlich ? Dass zwangsläufig in M-V vermeintlich dumme Bauern nicht nur große Kartoffeln, sondern auch noch größere Landkreise haben ?

    Oder etwa: Dass die voluminöse Expansion ländlicher Kreise in reziproker Relation zur geistigen Kapazität der Erfinder steht ?

    Was vielleicht eingespart wird – an Personal und sonstigen finanziell-materiellen Aufwendungen der Landesverwaltung – muß bei Arbeitsverwaltungen, „ARGEN“ und vom gemeinen Bürger zusätzlich an finanziellen Mitteln aufgeboten werden. Viele dürfen dann in die fernen „Hauptstädte“ ihrer Landkreise reisen, um sich dort wichtige Dokumente abholen zu können. Das Auto, der Zug oder der Bus muß genutzt werden, so wird dann „Otto Normalverbraucher“ und „Ottilie Normalverbraucherin“ doch wieder zur Kasse gebeten. Die Autoindustrie, Öl-Mogule und Herr Mehdorn dürfen sich freuen.

    Aber, da hat der „scharze Lorenz“ die Rechnung ohne die „rote Rosi“ gemacht. Wenn schon nicht „riesige“ Landkreise in M-V verhindert werden können, so gelangt Wismar vielleicht zumindest unter den „Schutzschirm“ der Bundesregierung, unter dem sogar Herr Ackermann sitzen darf.

    Natürlich muß gespart werden, aber Geld ist doch genug in diesem Land vorhanden – nur suboptimal verteilt. Diese Reform wird wahrscheinlich zur „Null-Nummer“, aber die „Statistik“ wird am Ende stimmen. Denn, was nicht passt, wird passend gemacht !

    M.M.

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