In Sachen Zweitwohnungssteuer für Kleingartenlauben endlich Klarheit!

Angelika Peters: Runderlass des Innenministers stellt Lauben in anerkannt gemeinnützigen Kleingartenanlagen zweitwohnungssteuerfrei

Die kleingartenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion MV, Angelika Peters, hat sich heute erfreut darüber gezeigt, dass das Innenministerium die Anerkennungsbehörden auf allen kommunalen Ebenen per Runderlass darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass eine im Sinne der Gemeinnützigkeitsrichtlinie anerkannte Kleingartenanlage in der Mehrzahl zweitwohnungssteuerfreie Gartenlauben umfasst und Abweichungen davon jeweils im Einzelfall konkret festgestellt und nachgewiesen werden müssen. Mit der durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlichten Gemeinnützigkeitsrichtlinie seien klare Regeln für die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit vorgegeben.

Die teilweise durch die Kommunen erhobene Zweitwohnungssteuer für Kleingartenlauben habe in den vergangenen Jahren zu viel Unmut, Streit und zu unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt. „Die Koalitionsfraktionen“, so Peters, „haben deshalb unter Federführung der SPD-Landtagsfraktion den Innenminister im Dezember 2008 mit einem Landtagsantrag aufgefordert, sicherzustellen, dass entsprechend dem Bundeskleingartengesetz in als gemeinnützig anerkannten Kleingartenanlagen keine Zweitwohnungssteuer durch die Kommunen erhoben wird. Das wurde durch den Erlass nun endlich umgesetzt!“

Angelika Peters würdigte abschließend auch, dass die jetzige Regelung in enger Abstimmung mit dem Landeskleingartenverband, dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag erarbeitet wurde. „So ist sichergestellt, dass alle Parteien mit dem Verfahren leben können und keine weiteren juristischen Schritte zu erwarten sind“, so die Abgeordnete abschließend.