In Sachen Lehmann Brothers laufen Fristen

Durch Lehmann-Zertifikate geschädigte Anleger müssen schnell handeln

Mit der Empfehlung Zertifikate der Lehmann Brothers Treasury Company (Amsterdam) zu kaufen, haben Banken unter Verbrauchern einen großen Schaden angerichtet. Durch die Insolvenz der Firma sind die Papiere heute fast wertlos und Verbraucher oft große Teile ihrer Ersparnisse los.

Die Insolvenzverfahren in den USA und den Niederlanden kommen langsam in Gang. Für Verbraucher bedeutet dies: Sie müssen aktiv werden und ihre Forderungen anmelden.

Für das Insolvenzverfahren in den Niederlanden sind noch keine für die Anleger relevanten Daten bekannt. Trotzdem kann es nützlich sein, seine Forderung per E-Mail beim Insolvenzverwalter anzumelden. Einen weiteren Fortschritt in dem Verfahren erwarten wir nicht vor dem Jahr 2010, sagt Axel Drückler von der Neuen Verbraucherzentrale.

Fristen sind jedoch in dem Insolvenzverfahren in den USA gesetzt.  Bezug haben deutsche Anleger zu dem Insolvenzverfahren in den USA durch die Garantieerklärung der Lehmann Brothers Holding für die Rückzahlung der durch die Amsterdamer Lehmann Brothers Firma emittierten Zertifikate. Die Forderungen müssen bis spätestens 2. November 2009 in New York angemeldet sein. Zuvor muss jedoch über die Depotbank eine „Blocking Number“ (Sperrnummer) beantrag werden. Diese Sperrnummer muss bis spätestens 23.Oktober 2009 (23.00 Uhr) durch die Depotbank beantragt sein.

Wir empfehlen jedem geschädigtem Verbraucher seine Forderungen anzumelden, können aber keine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten vornehmen.

Trotz dieser Empfehlung sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Verursacher der Schäden und somit erste Ansprechpartner, die die Zertifikate empfehlenden Banken. Für die Folgen solcher Falschberatungen müssen diese auch gerade stehen. Wenngleich der Gang vor Gericht nicht jedem Verbraucher geraten werden kann, so gibt es auch sehr anlegerfreundliche Signale deutscher Gerichte.

Neue Verbraucherzentrale