Impfung gegen Blauzungenkrankheit in M-V kurz vor dem Beginn

Nachdem gestern in Mecklenburg-Vorpommern die erste Lieferung von Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit eingetroffen war, steht die Impfung der Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände im Lande nun kurz vor dem Beginn.


„Wenn die Lieferungen planmäßig weiterlaufen, können wir an unserem ambitionierten Impfplan festhalten und die Bestände landesweit durchimpfen lassen“, erklärt heute der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. Mit dieser Impfstrategie könne nach Auffassung der Experten ein hinreichender Schutz der Nutztierbestände gewährleistet werden, bevor die Seuche richtig auf Mecklenburg-Vorpommern übergegriffen habe.

Der Impfstoff des Herstellers Fort Dodge wird nach der im Land festgelegten Impfstrategie nur für Rinder in den drei östlichsten Kreisen des Landes, Mecklenburg-Strelitz, Ostvorpommern und Uecker-Randow eingesetzt. Mit der Impfung wird dort Mitte Juni begonnen. Entsprechend den Herstellerangaben muss bei diesem Impfstoff sechs Monate nach der Grundimmunisierung die erste Wiederholungsimpfung durchgeführt werden. Um die Belastung der Bestände durch die Impfung und die Kosten zu begrenzen, sollen die Rinder in diesen drei Kreisen im Januar 2009 rechtzeitig vor dem Weideaustrieb die nächste Bestandsimpfung erhalten.

Dieses Vorgehen ist strategisch gerechtfertigt, weil die-se Kreise am weitesten vom Seuchengebiet entfernt sind. Am 30. Mai soll die erste Lieferung des Impfstoffs der Firma CZ Veterinaria eintreffen, der für die Impfung sämtlicher Schafe und Ziegen zum Einsatz kommt. Gleichzeitig wird dieser Impfstoff zur Impfung der Rinder in den Kreisen Nordwestmecklenburg, Ludwigslust, Parchim, Bad Doberan, Güstrow, Nordvorpommern und Rügen verwendet, wobei entsprechend der Verfügbarkeit des Impfstoffes in den drei westlichsten Kreisen begonnen wird. Mit dem Anfang Juni eintreffenden Impfstoff der Firma Merial schließlich wird die Rinderpopulation in den Kreisen Demmin und Müritz geimpft. Der Minister erinnert daran, dass am 29. März in einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren aller Bundesländer drei Impfstoffherstellern der Zuschlag für die Lieferung von Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit erteilt worden war.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Veterinärbehörden und die praktizierenden Tierärzte vorbereitet, um etwa 600 000 Rinder und 200 000 Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Für die Grundimmunisierung müssen die Schafe und Ziegen einmal und die Rinder in Abhängigkeit vom Impfstoff im Abstand von 21 bis 28 Tagen zweimal geimpft werden. Um einen durchgehenden Impfschutz zu erhalten, sind nach der Grundimmunisierung je nach Herstellerangaben halbjährliche oder jährliche Wiederholungsimpfungen erforderlich. Die Impfung ist voraussichtlich über mehrere Jahre fortzuführen. Dr. Backhaus erinnert die Tierhalter im Land an ihre Pflicht zur aktiven Mitwirkung, auch damit die Impfung in der Fläche erfolgreich wird: „Halter von Rindern, Schafen und Ziegen sind rechtlich verpflichtet, ihre Tiere impfen zu lassen und müssen hierbei den genauen Impfanweisungen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter folgen.“

Nachdem die Landkreise aktive Öffentlichkeitsarbeit geleistet haben, hätten insbesondere Schaf- und Ziegenhalter ihre Bestände zahlreich nachgemeldet, so dass der Minister nochmals eindringlich an die entsprechenden Meldungen durch alle Tierhalter in deren eigenem Interesse erinnert. Komme der Tierhalter der Impfpflicht dagegen nicht nach, begeh er eine Ordnungswidrigkeit, die auch geahndet wird. Werden ungeimpfte Tiere von Tierhaltern, die der Impfpflicht nicht nachgekommen sind, Ausgangspunkt der Weiterverschleppung der Blauzungenkrankheit, so haben solche Tierhalter nach dem Tierseuchengesetz hohe Geldbußen zu erwarten. Der Zeitplan für die Impfungen sei äußerst straff.

„Vor Ende August soll die Impfaktion in diesem Jahr abgeschlossen sein. Danach werden nur noch nachwachsende Jungtiere geimpft“, kündigt Minister Dr. Backhaus an. Mit dem Abschluss der Impfaktion werde dann auch die Entschädigung von Tierverlusten durch die Blauzungenkrankheit eingestellt, weil in den geimpften Beständen der entsprechende Impfschutz besteht.