Nebenwirkungen durch preisgünstige Ersatzmedikamente?

Frau P. leidet seit Jahren unter Bluthochdruck. Bei ihrem letzten Hausarztbesuch wurde ihr statt der bisherigen Tabletten ein günstigeres Austauschpräparat (Generikum) verordnet.

Nun hat Frau P. Angst, dass mit dieser Umstellung auch Nebenwirkungen verbunden sein könnten, die sie zusätzlich belasten. Wegen dieser Befürchtungen setzt sie sich mit Selma Lindner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD in Verbindung, um zu erfahren, ob sie ihr altes Medikament weiter bekommen kann.

„Grundsätzlich dürfen Ärzte statt eines teuren Originalpräparates ein günstigeres Austauschpräparat verordnen. Gemeinsam ist beiden Arzneimitteln, dass sie den gleichen Wirkstoff in gleicher Dosierung enthalten. Unterschiede betreffen neben Produktnamen, Aussehen und Verpackung auch Herstellungsverfahren und zugesetzte Hilfsstoffe“, informiert Selma Lindner von der Rostocker Beratungsstelle.

Wie bei jeder medizinischen Maßnahme ist gemäß fünftem Sozialgesetzbuch auch bei der Verordnung von Arzneimitteln entscheidend, ob der Patient bzw. die Patientin im Einzelfall ausreichend und zweckmäßig versorgt wird. Darüber hinaus muss die Entscheidung wirtschaftlich sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

„Treten trotz sorgfältiger Auswahl und korrekter Einnahme des Medikamentes plötzlich und ungewohnt Nebenwirkungen auf, sollte umgehend der behandelnde Arzt informiert werden“, rät Lindner. Stellt sich heraus, dass die Nebenwirkungen auf die Einnahme des Ersatzpräparates zurückzuführen sind, darf unter Abwägung des Risikos und der Belastung des Patienten das Originalpräparat wieder verschrieben werden.

Durch das Beratungsgespräch umfassend informiert, steht Frau P. nun einer Umstellung der Arzneimittelbehandlung offen gegenüber. Sollte es im Rahmen der Umstellung ihres Medikamentes zu Unverträglichkeiten kommen, wird sie dies sofort in einem vertrauensvollen Gespräch dem Hausarzt schildern. Denn dieser hat die Möglichkeit, in begründeten Fällen wieder das Originalpräparat zu verschreiben.

Zu Fragen rund um Arzneimittel, Krankenkassenleistungen oder Patientenrechte stehen die Beraterinnen und Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr telefonisch unter 01803 / 11 77 22 (9 ct. / Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) zur Verfügung. Die persönliche Beratung wird dienstags und donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr in der Strandstraße 98 angeboten. Weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de abrufbar.