IHK zu Schwerin ist gegen eine „Bettensteuer“

Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche befüchtet

(IHK zu Schwerin/14.04.2011) – Die Wirtschaft in Westmecklenburg lehnt diese neue zusätzliche Abgabe an die Kommunen ab. Das hat die Vollversammlung der IHK zu Schwerin am 13. April 2011 beschlossen.

Als „Kulturförderabgabe“ oder „Bettensteuer“ bezeichnete Sonderabgaben des Beherbergungsgewerbes an die Kommunen sind aus Sicht der kammerzugehörigen Unternehmen in Westmecklenburg rechtlich bedenklich und gefährden die in den vergangenen Jahren mühsam aufgebauten Erfolge des Tourismussektors in der Region. Ein zusätzlicher Aufpreis auf Gästeübernachtungen soll dem Ausbau und dem Erhalt kultureller Einrichtungen zufließen. Anders als in den Metropolen profitieren die Beherbergungsbetriebe in der Küstenregion davon allerdings nur in geringem Umfang. „Die Wirtschaft hat ein hohes Interesse an einer guten kulturellen und touristischen Infrastruktur“, so Ulrich Unger, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. „Landes- und Kommunalpolitiker müssen jedoch berücksichtigen, dass die Branche durch Gewerbesteuern, Kurtaxen oder Fremdenverkehrsabgaben diese Angebote bereits mitfinanziert“, äußert Unger weiter.

Laut IHK werde durch eine Bettensteuer die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche verringert. Ausweichreaktionen der Gäste werden die Folge für das örtliche Übernachtungsgewerbe sein. Aber auch weitere vom Tourismus profitierenden Branchen, wie beispielsweise die Gastronomie, der Einzelhandel, die Zuliefer- und Dienstleistungsunternehmen seien betroffen. Mit ihrem einstimmigen Beschluss fordert die Vollversammlung der IHK zu Schwerin die Landesregierung auf, kommunalen Satzungen für eine „Kulturförderabgabe“ im Kammerbezirk keine Genehmigung zu erteilen.