„IdealGas-Paket“ von E.ON Hanse – alles andere als ideal

Das neue Vertragsangebot „IdealGas-Paket“ von E.ON Hanse – alles andere als ideal für die Kunden

Vermutlich mehrere zehntausend, möglicherweise auch mehrere hunderttausend Gaskunden in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg erhalten aktuell von ihrem Energieversorger E.ON Hanse Vertrieb GmbH den neuen „Sondervertrag IdealGas“ übersandt. „Wir vermuten, dass insbesondere Kunden mit KlassikGas-Verträgen das Vertragsangebot erhalten, denn diese Verträge enthalten überwiegend die jetzt vom Landgericht Hamburg in erster Instanz als unwirksam eingestufte Preisänderungsklausel“, so Horst Frank von der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern. Die ungültige Klausel lautet: „…ist berechtigt, Ihre Preise an die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen“ (Urteil vom 27.10.2009, Az. Az. 301 O 32/05).

Dieses Angebot zeigt, dass E.ON Hanse nicht einmal selbst von der Rechtmäßigkeit der beanstandeten Preisänderungsklausel ausgeht. Warum sonst soll es neue Verträge geben?“, so Horst Frank weiter. KlassikGas-Kunden, die die vom Landgericht für unwirksam erklärte Preisänderungsklausel in ihrem Vertrag haben, sollten keinesfalls in einen neuen Vertrag wechseln, sondern am alten Vertrag festhalten. Denn ohne wirksame Preisänderungsklausel brauchen künftige Preiserhöhungen nicht bezahlt werden. Zudem enthält der mit Superlativen („gute Nachricht“, „mehr Service“, fantastische Erlebnisse“) heftig beworbene neue Vertrag einige wenig kundenfreundliche Regelungen.

Der neue IdealGas-Vertrag ist zwar monatlich kündbar, dies gilt jedoch auch für Kündigungen durch E.ON Hanse. Ferner kann von Kunden, die keine Einzugsermächtigung erteilen, ein Mehrbetrag von jährlich 15,00 € gefordert werden.

Wichtig: der IdealGas- Vertrag enthält, anders als die bestehenden KlassigGas-Verträge, eine vermutlich wirksame Preisänderungsklausel.

Und noch etwas: Verträge sollte man grundsätzlich nicht „schnell‘ zurücksenden, sondern nur nach gründlicher Überlegung.