Höhere Sozialausgaben der Kommunen als Folge der Bundesgesetzgebung

Die kommunalpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Gabi Mest’an, hat heute die pauschale Kritik des Präsidenten des Landesrechnungshofes, Dr. Tilmann Schweisfurth, am Haushalten der Kommunen als in Teilen unberechtigt zurückgewiesen.

„Der undifferenzierte Vorwurf, die Kommunen leisteten sich ungerechtfertigte Ausgaben, reicht nicht aus, die strukturellen Probleme anzugehen und zu meistern“, sagte Frau Mest’an am Donnerstag.

Auch der Vorwurf, das Land würde mit seinen Zuweisungen die Steuerschwäche der Kommunen überkompensieren, greift zu kurz. „Wir haben im Land eine besondere Situation, die von einer geringen Einwohner- und Industriedichte geprägt ist“, sagte Frau Mest’an. Kürzungen der Finanzzuweisungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt wären von den Kommunen nicht zu schultern.

„Die steigenden Sozialausgaben auf kommunaler Ebene, die von Herrn Schweisfurth kritisiert werden, fallen nicht vom Himmel“, so Frau Mest’an. Die Kommunen müssten vielmehr auslöffeln was ihnen die Bundesgesetzgebung eingebrockt hat. „So ist die Zahl der Menschen, die auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angewiesen sind, rapide angestiegen.“

Frau Mest’an teilt die Auffassung des Präsidenten, die Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes vorzuziehen, um den Anforderungen und der differenzierte Lage in den Kommunen gerecht werden zu können. „Auch die Forderung nach einer effizienteren Aufgabenerledigung ist berechtigt, allerdings kann eine Strukturreform nicht losgelöst von einer Funktionalreform erfolgen, das sind zwei Seiten einer Medaille“, betonte Frau Mest’an.