Hinweise auf den „Waldmörder“ aus dem europäischen Ausland

Die Staatsanwaltschaft Rostock veranlasst europaweite Ermittlungen

Verfeinerte rechtsmedizinische Untersuchungen der gesicherten Spuren haben inzwischen zur Feststellung eines weiteren DNA-Musters geführt. Übereinstimmungen mit berechtigten Personen haben die Beamten der SOKO „Christin“ der Kriminalpolizeiinspektion Rostock ausschließen können, so dass das DNA-Muster auf dasjenige einer als Täter infrage kommenden männlichen Person schließen lässt.

Ebenso wie das DNA-Muster der ersten Spur hat auch das Muster der neuen Spur zu keiner Übereinstimmung mit den in September 2007, Januar und März 2008 erlangten 6.566 Speichelproben der Männer im näheren Umkreis des Tatortes geführt.

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat im Zusammenwirken mit dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern und dem Bundeskriminalamt den Abgleich des neuen DNA-Musters mit allen Datenbanken in Europa veranlasst. Der Abgleich führte zu Treffern in mehreren europäischen Staaten. Es handelt sich dabei ausschließlich um Spurentreffer, das heißt um übereinstimmende DNA-Merkmale an Spuren, die der allerorts unbekannt gebliebene Täter hinterlassen hat. Den jeweiligen Spurensicherungen liegen verschiedenartige Straftaten, darunter Gewaltstraftaten, zu Grunde.

Die Ermittlungen werden weiterhin durch die SOKO „Christin“ der Kriminalpolizeiinspektion Rostock durchgeführt. Die durch die DNA-Treffer möglich und erforderlich gewordenen Ermittlungshandlungen im europäischen Ausland werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Rostock durch das Bundeskriminalamt koordiniert.

Zu den Hintergründen der Treffer im europäischen Ausland können aus ermittlungstaktischen Gründen keine näheren Informationen erteilt werden. Von entsprechenden Anfragen bitte ich daher abzusehen.