Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose muss erhalten bleiben!

Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion zur 5. Sitzung der Stadtvertretung am 07.12.2009  Die Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin fordert die Oberbürgermeisterin auf,  gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für
Langzeitarbeitslose in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften erhalten bleibt. Der im Februar 2009 mit den Ländern gefundene Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absiche-
rung des Modells der Arbeitsgemeinschaft muss weiterverfolgt werden. Zudem darf es keine Einschränkungen für flexible, vor Ort zu steuernde Arbeitsmarktprogramme geben.

Begründung:

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP sieht eine getrennte Aufgabenwahrnehmung in der Qualifizierung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen vor, die auf Grund des Ur-
teils des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.12.2007 ab dem Jahr 2011 vollzogen werden müsste. In dem Vertrag heißt es: „Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finan-
zierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. (…) Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur
für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen.“

Die bisher gut funktionierende Kooperation in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften soll also bis Ende 2010 unterbunden werden. Eine Trennung der Zuständigkeiten von Agentur
für Arbeit und unserer Stadt in der ARGE würde erheblichen bürokratischen Aufwand erzeugen und hohe Kosten verursachen. Zudem gäbe es umfängliche Umstrukturierungen für das
Personal. Auch müsste eine neue EDV installiert werden. Insbesondere hätten aber die betroffenen Langzeitarbeitslosen deutlich mehr Aufwand, um SGB II-Leistungen rasch und ver-
lässlich erhalten zu können.

Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung in Arbeit und Unterstützung für Langzeitarbeitslose weiterhin aus einer Hand möglich sein muss. Das funktioniert in den Jobcentern der Arbeitsgemeinschaften. Daher sollte der Kompromiss der verfassungsrechtlichen Absicherung des Modells der Arbeitsgemeinschaft weiterverfolgt werden.

Daniel Meslien