Heizkosten ohne großen Aufwand senken

Hydraulischer Abgleich bei Heizungsanlagen

Wie die Neue Verbraucherzentrale informiert, sorgt in vielen Fällen ein fehlender hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage für erhöhte Heizkosten. Anzeichen dafür können die unterschiedliche Wärmeabgabe der Heizkörper bei gleicher Thermostateinstellung oder auch störende Strömungsgeräusche der Heizung sein.

Der hydraulischer Abgleich sorgt für ausgeglichene Druckverhältnisse im Heizungssystem und stellt die erforderlichen Warmwasser-Zuflussmengen für alle Heizkörper sicher, führt somit meist zur Absenkung der erforderlichen Heizungs-Vorlauftemperaturen und trägt zur Heizkostensenkung bei. Das Potential gegenüber nicht abgeglichenen Heizungssystemen kann bis zu 15 Prozent Effizienzsteigerung betragen. Die Umwälzpumpe benötigt zudem weniger Strom.

Nach Schätzungen der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern werden derzeit maximal ein Viertel der Anlagen hydraulisch abgeglichen. Die Folge: wegen hydraulischer Unterversorgung von Heizkörpern wird häufig einfach die Vorlauftemperatur des gesamten Systems höher eingestellt. Wenn für eine Heizungsanlage keine Rohrnetzberechnung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass kein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde.

Diese Arbeiten müssen für hydraulisch abgeglichene Heizungsanlagen erbracht werden:
– Raumspezifische Heizlastberechnung
– Spezifische Heizflächendimensionierung
– Rohrnetzberechnung/durchflussmengengerechte Dimensionierung der Querschnitte
– Voreinstellung der Ventile an den Heizflächen entsprechend der Heizlastberechnung
– Einsatz richtig dimensionierter und leistungsgeregelter Umwälzpumpen
– gegebenenfalls Integration von Strangregulierungsventilen und Durchflussreglern

Der hydraulische Abgleich ist auch für Bestands-Heizungsanlagen nachträglich durchführbar, was allerdings mit einem höheren Aufwand verbunden ist. Bereits in der Heizungsanlagenverordnung von 1982 wurde dieser umschrieben und ist spätestens seit 1990 Stand der Technik.

Theoretisch besteht somit seit fast 20 Jahren eine Verpflichtung zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs von warmwasserführenden Rohrsystemen durch die ausführenden Heizungsunternehmen auf der Basis der vorgenannten Berechnungen. Wenn Heizungsanlagen neu errichtet oder saniert werden – sei es auch nur durch Austausch eines Kessels – liegt automatisch eine Verpflichtung zum hydraulischen Anlagenabgleich vor. Bei speziellen Bauförderprogrammen wie z. B. KfW-Effizienzhaus muss die Durchführung des hydraulischen Abgleichs in einer Fachbauleitererklärung schriftlich bestätigt werden.

Über weitere technische Einzelheiten sowie zu allen anderen Fragen rund um das Thema Heizungstechnik informieren die Energieberater der Neuen Verbraucherzentrale in Mecklenburg. Eine Übersicht über alle Energieberatungsstellen gibt es auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.