Harry Glawe: Verbindliche Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen schnell durchsetzen

Der Familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, hat angesichts des heutigen Treffens der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder eine zügige gesetzliche Festlegung zu verbindlichen Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt.
„Im November 2000 trat das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung in Kraft. Die dramatischen Schicksale von Kindern in den letzten Monaten zeigen, dass Appelle, gesetzliche Leitbilder und angebotene Orientierungshilfen für sich nicht ausreichen, um Kinder ausreichend vor Gewalt und im schlimmsten Falle vor dem gewaltsamen Tod zu schützen. Das Angebot der Vorsorgeuntersuchungen muss daher in unserem Land für die Eltern verpflichtend werden“, so Harry Glawe.

Seit 1976 gibt es in Deutschland die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen (auch Früherkennungsuntersuchungen genannt) U1 bis U9 für Kinder; seit 1991 sind sie in allen Bundesländern einheitlich. Die Verbindlichkeit dieser Untersuchungen ist nach Gesetzesänderungen in den Bundesländern heute unterschiedlich. Meist ist sie bisher aber lediglich freiwillig.

„Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung für verbindliche Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen. Hier wird Mecklenburg-Vorpommern einen ersten Schritt machen und einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Gleichzeitig hoffe ich, dass andere Länder unserem Beispiel folgen und ebenfalls eine solche Gesetzesinitiative starten werden. Um hier in Deutschland jedoch nicht einen Flickenteppich entstehen zu lassen, ist die enge Verzahnung zwischen allen Bundesländern und dem Bund sehr wichtig. Die Länder sollten gemeinsam mit dem Bund neue Konzepte im Rahmen der Früherkennung und Frühintervention bei drohender Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern entwickeln. Das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten ist ein wichtiger Schritt auf diesem notwendigen gemeinsamen Weg für eine sichere Zukunft unserer Kinder“, so der Familienpolitische Sprecher.

Harry Glawe verwies darauf, dass die Bundesregierung bereits im März 2006 eine Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt hatte. Im Ergebnis stieß der Bund eine engere Zusammenarbeit von Familiengerichten, Jugendämtern, Schulen, Polizei, Jugendstaatsanwaltschaft und Jugendgericht an. „Es ist dringend erforderlich, dass diese Zusammenarbeit bei uns im Land – unter Einbeziehung der Kindertagesstätten – zügig verwirklicht wird. So lassen sich frühzeitig Formen von Kindesvernachlässigung und Kindeswohlgefährdungen erkennen und kann gegen diese eingeschritten werden“, zeigte sich Harry Glawe zuversichtlich.