Handwerk im Land profitiert von Bürokratieabbau in Europa

Das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen vielen kleinen Betrieben wird von einer aufwändigen und teuren Bürokratielast befreit. Das Europäische Parlament hat dem Kommissionsvorschlag zugestimmt, Kleinunternehmen von den EU-Bilanzierungspflichten auszunehmen.

In der vergangenen Woche wurde der Vorstand der Handwerkskammer Schwerin in Brüssel von dem Votum des EU-Parlamentes während eines Treffens mit Werner Kuhn, dem einzigen Abgeordneten des EU-Parlaments aus Mecklenburg-Vorpommern, informiert. Kuhn verwies darauf, dass die deutsche Bundesregierung die Ausnahmeregelung unterstützt und die Umsetzung in Deutschland daher als gesichert gilt. „Wir als Europaparlamentarier haben den Betrieben gezeigt, dass wir Bürokratieabbau ernst nehmen und Kleinunternehmen wirklich helfen wollen“, so Werner Kuhn. In Mecklenburg-Vorpommern, wo kleine Betriebe das Rückgrat der Wirtschaft bildeten, sei deren Entlastung besonders wichtig.

Als Kleinunternehmen definiert die EU Betriebe, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und weniger als 1 Million Euro Jahresumsatz erzielen. Die EU-Kommission geht von einer finanziellen Entlastung von mindestens 1.200 Euro pro Betrieb und Jahr aus.

Da der weitaus größte Teil der rund 20.000 Handwerksbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern  unter diese Obergrenze fällt, profitieren viele von der EU-Neuregelung. „Für unsere Betriebe ist dies ein wichtiges Zeichen, dass die EU das Prinzip ‚Vorfahrt für kleine Unternehmen‘ ernst nimmt“, bewertet Peter Günther, Präsident der Handwerkskammer Schwerin, die Entscheidung des EU-Parlaments.

Dr. Petra Gansen