Härtere Strafen sollen Polizisten vor Gewalt schützen

Innenminister begrüßt Beschluss des Bundestages

Innenminister Lorenz Caffier hat den gestrigen Beschluss des Deutschen Bundestages begrüßt, Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte besser vor gewalttätigen Angriffen zu schützen. Die Höchststrafe für Widerstandhandlungen im Sinne von § 113 des Strafgesetzbuches ist von zwei auf drei Jahre heraufgesetzt worden. Minister Caffier hofft nun auf breite Zustimmung im Bundesrat, damit die Gesetzesänderung zügig in Kraft treten kann.

„Die vom Bundestag beschlossene Strafverschärfung ist ein deutliches Signal unseres Rechtsstaates an die Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind und dabei immer öfter Leib und Leben riskieren“, so der Minister. „Gleichzeitig wird unmissverständlich deutlich gemacht, dass es null Toleranz bei Angriffen auf Polizisten gibt. Ein höherer Strafrahmen hat nicht nur rechtspolitische Auswirkungen, sondern wird auch zu einer stärkeren gesellschaftlichen Ächtung von Gewalt gegen die Polizei führen.“

Nach der Gesetzesnovelle wird beim Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) nicht nur der Strafrahmen von zwei auf drei Jahre erhöht, sondern auch zusätzlich auf Feuerwehr- und Rettungsdienstmitarbeiter ausgedehnt. „Es ist richtig, dass Widerstand gegen Feuerwehrleute und Rettungskräfte künftig genauso bestraft wird wie bei Polizeibeamten“, so der Minister. Außerdem wird nicht nur der Einsatz von Waffen, sondern auch anderer gefährlicher Gegenstände wie schwere Steine oder Glasflaschen künftig unter den Straftatbestand fallen.

Quelle: Innenministerium MV