Härtere Strafen für extremistische und fremdenfeindliche Straftäter

Regierungsfraktionen unterstützen die Bundesratsinitiative Brandenburgs und Sachsen-Anhalts – Extremistische und fremdenfeindliche Tatmotive bei Strafzumessung strafverschärfend berücksichtigen

„Die Anzahl der von Vorurteilen und Hass gegen Einzelne oder Teile der Bevölkerung geprägten Straftaten, insbesondere der Anstieg rechtsextremistischer Gewalttaten, zwingt zu umfassendem Handeln“, betont der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Volker Schlotmann. Deshalb unterstützt ein SPD/CDU-Antrag die Landesregierung in ihrer Entscheidung, der Bundesratsinitiative von Brandenburg und Sachsen-Anhalt, die eine Strafverschärfung von extremistisch motivierten Straftaten vorsieht, beizutreten.

„Umfassendes Handeln bedeutet für mich Prävention und Repression, wobei im Bereich der Prävention insbesondere Sozialminister Erwin Sellering deutliche Akzente setzt. Ein Beispiel dafür sind die fünf neuen Regionalzentren für demokratische Kultur“, so Schlotmann anerkennend. In diesem Zusammenhang erinnert der SPD-Fraktionschef daran, dass es ebenfalls Sellering war, damals noch als Justizminister, der bereits im Jahr 2000 eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht hat, die jedoch nicht die notwendige Mehrheit erhielt.“

Durch Änderungen im Strafgesetzbuch soll nun erreicht werden, dass rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. „Wir wollen, dass sich die Gerichte künftig in jedem einzelnen Fall mit der Frage auseinander setzen müssen, ob die Tat einen extremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund hat“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende. Zudem müsse es den Gerichten erleichtert werden, insbesondere gegen Gewalttäter, die aus Vorurteilen andere Menschen verletzt haben, Freiheitsstrafen auch ohne Bewährung auszusprechen.

„Der Bundesgesetzgeber soll ein deutliches Zeichen setzen, dass Hass und Vorurteile als Tatmotivation bei der Strafzumessung ausdrücklich zu berücksichtigen sind, die Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen erleichtert wird und extremistische Gewalttäter in der Regel nicht mit Bewährung zu rechnen haben“, unterstreicht Schlotmann abschließend.