Günter Rühs: Parlament berät bald über Nichtraucherschutz

Der Gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, zeigte sich zufrieden, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Nichtraucherschutz nun auch in Mecklenburg-Vorpommern vorankomme.

Es zeichne sich ab, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Mai in den Landtag eingebracht werden könne.

„Wir sind uns in der Koalition einig, dass der Schutz der Nichtraucher verbessert werden muss. Deshalb soll die Möglichkeit des Rauchens in öffentlichen Einrichtungen im Land deutlich eingeschränkt werden. Hierzu zählen neben Behörden u. a. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Heime, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Gaststätten und Diskotheken. Dabei werden Raucher und Nichtraucher aber nicht gegeneinander ausgespielt. Deshalb ist klar, dass in Hafträumen der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten, in Patientenzimmern in Einrichtungen des Maßregelvollzuges sowie für Nutzer von Patientenzimmern und Wohnräumen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheimen das allgemeine Rauchverbot nicht gilt, wenn diese zur alleinigen Nutzung überlassen wurden oder eine Erlaubnis, insbesondere aufgrund ärztlicher oder therapeutischer Indikationen, erteilt wurde. Zudem können in bestimmten Bereichen Raucherräume eingerichtet werden, wenn diese vollständig abgetrennt sind.

Der im Kabinett am Dienstag auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf entspricht der am 26. Januar 2007 durch den Wirtschaftsminister Jürgen Seidel und den Gesundheitsminister Erwin Sellering vorgestellten Eckpunkten der Koalition zum Nichtraucherschutz. Der Gesetzentwurf kommt nun in den Landtag. Dann ist das Parlament Herr des Verfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens wird es eine öffentliche Anhörung im federführenden Sozialausschuss geben, um noch einmal mit allen Beteiligten alle Aspekte des Gesetzentwurfes zu diskutieren und zu einer vernünftigen Regelung für Mecklenburg-Vorpommern zu gelangen“, so Günter Rühs.