Nach der heutigen Anhörung im Sozialausschuss sieht der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Sozialausschuss Günter Rühs eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
„Die Novelle ist solide aufgestellt. Auf Basis der Daten des Jahres 2008 werden die Gesamtzuweisungen für die Jahre 2010 und 2011 festgeschrieben. Im Jahr 2010 stellt das Land 263,7 Mio. Euro und für das Jahr 2011 gut 273,5 Euro bereit. Zusätzlich werden gesetzliche Fristen für zukünftige Anpassungen fortgeschrieben. Mit dem Gesetz werden auch die Zuschüsse des Landes an Landkreise und kreisfreie Städte zur personellen Ausstattung der Pflegestützpunkte geregelt. Hierfür stellt das Land in den nächsten Jahren jeweils 750.000 Euro bereit.
Klar ist, dass die Landesregierung in enger Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden, aufbauend auf einer Bestands- und Schwachstellenanalyse des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes eine umfassende Novellierung dieses Gesetzes zum Jahr 2013 vorbereitet. Der vorliegende Entwurf regelt deshalb die Finanzzuweisungen für den Übergangszeitraum 2010 bis 2011. Ab 1. Januar 2013 soll der Verteilerschlüssel neu gestaltet werden und dabei einen Anreiz zur Nutzung auf den individuellen Bedarf ausgerichteter Hilfestrukturen unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter Leistungen setzen.
Wir sollten die parlamentarischen Beratungen nach der heutigen Anhörung nun konzentriert fortführen und das Gesetz nach der Sommerpause schnell verabschieden“, so Günter Rühs.
Jutta Hackert