Günter Rühs: Kommunal-Kombi als Chance für Langzeitarbeitslose in den Kommunen nutzen

Der Arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Rühs, fordert die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf, das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ als Chance für Langzeitarbeitslose aktiv zu nutzen:
„Der Kommunal-Kombi schafft neue Perspektiven für viele Langzeitarbeitslose in unserem Land. In den 15 Landkreisen und kreisfreien Städten in Mecklenburg-Vorpommern mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit wird seit 1. Januar 2008 die Einrichtung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze gefördert. Im Rahmen der Finanzierung gewährt der Bund den Kommunen einen Zuschuss pro Arbeitsplatz in Höhe von 50 % des Bruttoarbeitnehmerentgelts, maximal 500 € monatlich. Dieser Zuschuss wird um 100 € erhöht, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat. Der Bund stellt darüber hinaus 200 € monatlich für die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bereit. Mit dem Kommunal-Kombi sollen auf diese Weise bundesweit Stellen für bis zu 100.000 Langzeitarbeitslose neu entstehen.

Als Arbeitgeber kommen neben gemeinwohlorientierten Unternehmen (z. B. der Wohlfahrt) in erster Linie die Kommunen in Frage. Gefördert werden hierbei Arbeitsplätze für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben. Ausgeschlossen sind somit erwerbswirtschaftliche ausgerichtete Tätigkeiten, die im Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Anbietern stehen. Die Förderung von zusätzlichen Arbeitsplätzen bei den Kommunen darf auch nicht dazu führen, dass reguläre Arbeitsplätze in den Kommunen abgebaut oder freie Arbeitsplätze nicht wiederbesetzt werden.

Zielgruppe dieses Bundesprogramms sind ALG II-Bezieher, die zwei Jahre und länger arbeitslos sind. Sie sollen wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten. Das gezahlte Arbeitsentgelt muss zudem den tariflichen Arbeitsentgelten oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, den für vergleichbare Arbeiten ortsüblichen Arbeitsentgelten entsprechen.

Im Gegenzug sparen die Kommunen die hohen Ausgaben der Kosten der Unterkunft beim ALG II ein und sie können durch die neuen Stellen außerdem zusätzliche Arbeiten erledigen.

Es gilt nun, in den Landkreisen und kreisfreien Städten die neuen Fördermöglichkeiten möglichst schnell zu nutzen und vielen Langzeitarbeitslosen einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitplatz anzubieten. Die Kommunen dürften hierbei schließlich auch ein hohes eigenes Interesse haben“, so Günter Rühs abschließend.