Grundrecht der Forschungsfreiheit für Fachhochschullehrer

Wismarer Professor erzielt Teilerfolg vor Bundesverfassungsgericht mit weitreichenden Folgen

Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche die Verfassungsbeschwerde eines Wismarer Professors zwar zurückgewiesen, stellte aber in seinem Urteil für die Zukunft fest, dass sich auch Fachhochschullehrer auf das Grundrecht der Forschungsfreiheit berufen können. Die Landesregierung muss nun die Fachhochschulen angemessen ausstatten.

Noch Anfang der 80er Jahre hatte das Bundesverfassungsgericht den Professoren an Fachhochschulen dieses Recht abgesprochen, da ihre Haupttätigkeit in der Lehre und nicht in der Forschung liege. Nun aber stellt der 1. Senat des höchsten deutschen Gerichts in seiner Urteilsbegründung fest: „Annahmen […] erheblicher Unterschiede zwischen Universitäten und Fachhochschulen im Hinblick auf Rolle und Bedeutung der Forschung lassen sich angesichts gesetzlicher Neuerungen und faktischer Entwicklungen nicht mehr aufrechterhalten.“ Nun dürfen sich Professoren ausdrücklich auf die Forschungsfreiheit berufen und bedürfen auch einer angemessenen Ausstattung, um dieses Grundrecht verwirklichen zu können.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil dem Finanztrick der Landesregierung einen Riegel vorgeschoben“, so der hochschulpolitische Sprecher der Grünen, Johannes Saalfeld. „Denn bisher galten den Schweriner Finanzpolitikern die Studienplätze an Fachhochschulen im Vergleich zu Universitäten als besonders günstig, weil eine angemessene Forschungsausstattung nicht finanziert werden musste. Um in diversen Bildungsrankings gut dazustehen, wurde daher der Ausbau von Bachelor- und Masterabschlüssen ohne entsprechendes Forschungsumfeld an den Fachhochschulen vorangetrieben. Die Fachhochschulen werden aufgrund ihres neuen Grundrechtsanspruchs nun berechtigterweise auf eine bessere Ausstattung drängen. Ob dafür die Universitäten die Rechnung bezahlen müssen, hat nun die Landesregierung in der Hand. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern schon lange, mehr Geld für Bildung in Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen, anstatt das Problem der Unterfinanzierung nur zwischen den Hochschularten hin und her zu schieben. Gewinner des wegweisenden Urteils werden in jedem Fall die Studierenden an den Fachhochschulen sein. Aus Karlsruhe kommen diese Woche wichtigere bildungspolitische Impulse als in den vergangenen Jahren aus Schwerin“, schätzt Johannes Saalfeld die Bedeutung des Karlsruher Urteils ein.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen M-V