Grundrecht auf Streik nicht aushöhlen

Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen mittels Streik nicht diskreditieren


Anlässlich der Aktuellen Stunde „Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen mittels Streik auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht diskreditieren – Einschränkung des Streikrechts entgegentreten“ der kommenden Landtagssitzung erklärt der Generalsekretär der FDP M-V, Dr. Johannes Weise: Die FDP sieht mit Sorge, dass kleine und kleinste Gewerkschaften durch Streiks weite Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens lahmlegen können. Wir appellieren an diese Gewerkschaften, ihre Rechtsstellung nicht auszunutzen, sondern diese in Verantwortung auch vor den eigenen Unternehmen und der Gesamtgesellschaft wahrzunehmen.

Die FDP spricht sich allerdings dagegen aus, mit einem sogenannten Tarifeinheitsgesetz unverhältnismäßig in die Freiheit von Gewerkschaften oder Arbeitnehmern einzugreifen. Dies wäre der Fall, wenn man in Unternehmen ein Streikrecht nur noch der Gewerkschaft zugestehen würde, die die meisten Mitglieder im Unternehmen hat. ? Die Einschränkung des Grundrechts nach Art. 9 Abs. 3 kann allenfalls erfolgen, wenn es um den Schutz anderer Rechtsgüter mit Verfassungsrang geht und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird.

Ein Gesetz, dass einer Spartengewerkschaft im Verhältnis zu einer größeren Gewerkschaft das Rechts zum Abschluss von Tarifverträgen und zu deren Durchsetzung das Streikrecht faktisch grundsätzlich nimmt, ist schon deshalb nicht verhältnismäßig, weil es nicht das mildeste Mittel darstellt.

Pressemitteilung FDP M-V