Grundgesetzänderung kleineres Übel – Betreuung aus einer Hand gewahrt

Die Einigung der Bundesregierung auf eine Grundgesetzänderung beim Streit um die Struktur der Argen ist nach Auffassung der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Regine Lück, das kleinere Übel.
„Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung bei der Betreuung der Hartz-IV-Bezieherinnen und

-Bezieher wäre für die Betroffenen, aber auch die Beschäftigten wesentlich schlimmer gewesen“, sagte Frau Lück. Mit der Grundgesetzänderung werde zumindest die Betreuung aus einer Hand gesichert.

Die Erhöhung der Zahl der Optionskommunen sieht die Linksfraktion dagegen kritisch. „Langzeitarbeitslosigkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und gehört deshalb in die Verantwortung des Bundes“, so Frau Lück. Es sei zu befürchten, dass sich der Bund dieser Aufgabe schrittweise entzieht, wie er es bei den Kosten der Unterkunft bereits tut. „Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der Bund aus der Verantwortung stiehlt und den Kommunen die Aufgabe in Gänze aufbürdet.“