Grünen-Antrag im Bundestag: Anbau von Amflora verhindern

Dr. Harald Terpe sieht Gesundheitsgefahr und Verletzung des Vorsorgeprinzips

Heute bringt die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag „Anbau von gentechnisch veränderter Kartoffel Amflora verhindern“ ein. Der Rostocker Bundestagsabgeordnete Dr. Harald Terpe (B´90/GRÜNE), Obmann im Gesundheitsausschuss, sieht bei einem Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora das Vorsorgeprinzip empfindlich verletzt und eine große Gesundheitsgefahr insbesondere für das Anbaugebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Dr. Terpe erklärt hierzu:
„Die Amflora enthält ein Gen, das für eine Resistenz gegen die Antibiotika Kanamycin und Neomycin codiert. Beide sind laut Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation und der EU-Arzneimittelbehörde von therapeutischer Bedeutung. Insbesondere kommt dem Kanamycin als wichtiges Reserve-Antibiotikum gegen mehrfachresistente Tuberkulose eine besondere Bedeutung zu. Die Brisanz, die Tuberkulose neben Malaria und Aids weltweit hat, führte uns nicht zuletzt der Welt-Tbc-Tag vor Augen. Selbst bei der als industriefreundlich bekannten Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit halten zwei Experten eine Übertragung der Antibiotika-Resistenz auf den Menschen nicht für ausgeschlossen. Ich bin schockiert, dass die EU-Kommission neben dem Anbau der Amflora als Industrieprodukt, die Industriereste der Amflora ebenfalls als Futtermittel und sogar eine Verschmutzungstoleranz von 0,9 % in Lebensmitteln zugelassen hat. Das verdeutlicht, dass selbst die EU-Kommission an keine saubere Trennung von Industrie- und Nahrungsmittelkartoffeln glaubt. Vermutlich ist die Entscheidung zur Amflora rechtswidrig, da gentechnisch veränderte Organismen nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie eine schädliche Auswirkung auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben (Art. 4 der Freisetzungsrichtlinie). Die Bundesregierung ist durch die Entscheidung der EU- Kommission nicht von ihrer Vorsorgepflicht befreit, Landwirte und Wirtschaftsbetriebe wie zum Beispiel Lebensmittelproduzenten, die ohne gentechnisch veränderte Kartoffeln arbeiten wollen, zu schützen. Die Regelung von wirtschaftlichen Nutzungskonflikten, die in Folge eines Anbaus oder Verarbeitung von gentechnisch veränderten Organismen entstehen können, erfolgt nicht nach EU-Recht, sondern hierfür sind allein die Mitgliedsstaaten zuständig. Diese können bereits nach geltendem EU-Recht konkrete Schutzmaßnahmen erlassen. Da in Deutschland bisher konkrete Regeln zur guten fachlichen Praxis im Umgang mit der Amflora fehlen, widerspricht ein Anbau der Amflora eindeutig dem Vorsorgeprinzip. Inzwischen gibt es längst konventionell gezüchtete Stärkekartoffeln mit vergleichbaren Eigenschaften. Die Amflora ist veraltet und stellt eine nicht verantwortbare Gesundheitsgefahr dar.“