Grüne halten Wahlrecht in M-V nicht für verfassungskonform

Grüne für Wahlalter 16 auch bei Landtagswahlen
Die Bündnisgrünen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Landesregierung dazu aufgefordert das Wahlrecht noch vor der Landtagswahl in wesentlichen Punkten zu ändern. „Wir halten das derzeitige Wahlrecht nicht für verfassungskonform“, sagte Jürgen Suhr, Landesvorsitzender der Grünen in Mecklenburg-Vorpommern. „Das Parlament muss immer möglichst genau nach dem Wahlergebnis und somit nach dem Willen der Wähler zusammengesetzt sein“, fordert Suhr: Überhangmandate werden jedoch nach geltendem Wahlrecht nicht ausgeglichen. So können Verhältnisse wie derzeit in Schleswig-Holstein entstehen.“ Dort konnten CDU und FDP eine Mehrheitsregierung bilden, obwohl sie zusammen weniger Stimmen erhalten hatten, als die Parteien der parlamentarischen Opposition. Dies führt jetzt zu verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen führen. „Ähnliche Probleme können auch in Mecklenburg-Vorpommern entstehen und dem wollen wir rechtzeitig vorbeugen“, erläutert Jürgen Suhr. Er forderte die Landesregierung dazu auf nachzubessern.

Darüber hinaus setzen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Absenkung des Wahlalters bei den Landtagswahlen auf 16 Jahre ein. „Wir wollen das Interesse von Jugendlichen an Politik fördern und sprechen uns daher dafür aus, dass junge Menschen auch bei den Landtagswahlen politische Gestaltungsmöglichkeit bekommen, wie dies bei den Kommunalwahlen bereits möglich ist,“ erklärt Suhr. Auf dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 17. April in Wismar werden diese Vorschläge zur Weiterentwicklung des Wahlrechts Thema sein.

Weike Helene Bandlow