Grüne fordern Wahlrechtsänderung für M-V

Entscheidung in Schleswig-Holstein hat Konsequenzen für Mecklenburg-Vorpommern

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern begrüßen die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Schleswig-Holstein, das die dortige Landtagswahl für verfassungswidrig erklärt hat. „Es wurde höchste Zeit, dass von höchstrichterlicher Stelle bestätigt wurde, dass Ungerechtigkeiten im Landeswahlrecht beseitigt werden müssen“, erklärt dazu Jürgen Suhr, Landesvorsitzender der Bündnisgrünen in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Problem eines möglicherweise unvollständigen Ausgleichs von Überhangmandaten liegt auch in Mecklenburg-Vorpommern vor. Wie das Gericht in Schleswig-Holstein klarstellte, ist dies jedoch nicht mit dem allgemeinen Grundsatz einer gleichen Wahl vereinbar. „Der Wert jeder Stimme bei der Sitzverteilung im Landtag muss auch in Mecklenburg-Vorpommern der gleiche sein. Dies ist bei Überhangmandaten bisher nicht in jedem Fall gewährleistet. Daher muss das Wahlrecht auch in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend geändert werden und das noch vor der Landtagswahl im kommenden Jahr!“, fordert Suhr.

Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat heute entschieden, dass das schleswig-holsteinische Wahlrecht bis zum 31. Mai des kommenden Jahres teilweise geändert werden muss. Außerdem wurde eine Neuwahl des Landtages bis spätestens Herbst 2012 angeordnet.

Gritta Flau