Greifswald klagt gegen Kreisgebietsreform

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt hat mit großer Mehrheit beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen das Kreisstrukturgesetz einzulegen. 31 Abgeordnete stimmten dafür, 6 dagegen, vier enthielten sich.

Oberbürgermeister Dr. Arthur König nannte drei Hauptgründe für die die Beschwerde: So gebe es eine erhebliche Diskrepanz zum Leitbild der Landesregierung, das eine Stärkung der Zentren vorsieht. Dies werde durch das neue Gesetz aber nicht befördert. Zudem verliere die Stadt Aufgaben und Kompetenzen. Gleichzeitig erschweren die weiten Wege, die von den Abgeordneten innerhalb des neuen Kreisgebildes zurückgelegt werden müssen, die ehrenamtliche Arbeit. Der Oberbürgermeister betonte allerdings: „Wir denken trotz der Klage an die Region. Wir sind für eine enge Zusammenarbeit, wollen uns die Art und Weise aber nicht vorschreiben lassen, sondern selbst bestimmen.“

Bis auf die SPD stimmten alle Fraktionen und Wählergruppen der Klage zu. Rechtsanwalt Christian Pegel (SPD) empfahl, abzuwarten. Seiner Einschätzung nach seien die Argumente der kreisfreien Städte gegen das neue Gesetz zu schwach. Vielmehr sollte man auf einen möglichen Klageerfolg der Landkreise setzen, die seiner Ansicht nach in ihren Rechten erheblich beschnitten würden.

Gemeinsam mit den kreisfreien Hansestädten Wismar und Stralsund wurde Ende Juli 2010 der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dombert beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das am 12.07.2010 ausgefertigte Kreisstrukturgesetz zu prüfen. Sowohl von Seiten des Gutachters aber auch seitens des Vertreters des Städte- und Ge¬meindetages wurde den kreisfreien Städten eine verfassungsgerichtliche Überprüfung des Kreisstrukturgesetzes empfohlen. Die Beschwerde soll nun am 1. Dezember beim Landesverfassungsgericht eingereicht werden.