Greifswald hat Klage gegen Kreisgebietsreform eingereicht

König: Stadt verlöre Aufgaben und damit Kompetenzen

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat gemeinsam mit der Hansestadt Wismar beim Landesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Landkreisneuordnungsgesetz eingereicht. Die Klageschrift wurde durch den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dombert erarbeitet. Die Stadt Greifswald beklagt darin vor allem die Aufhebung der Kreisfreiheit und rügt die Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.

Oberbürgermeister Dr. Arthur König nannte als Hauptgründe für die Beschwerde eine erhebliche Diskrepanz zum Leitbild der Landesregierung, das eine Stärkung der Zentren vorsieht. Dies werde durch das neue Gesetz aber nicht befördert. Stattdessen verliere die Stadt Aufgaben und damit Kompetenzen. Gleichzeitig erschwerten die weiten Wege im künftigen neuen Kreis die ehrenamtliche Arbeit.

Dr. König und Prof. Dombert erinnern daran, dass der Landtag als Ziel des Prozesses formuliert habe, „in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen zu schaffen bzw. zu erhalten, die dauerhaft in der Lage seien, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen, notwendige Infrastruktur vorzuhalten und insbesondere ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen. (LT-Drs. 5/2683, Bl. 2)“ Bestandteil dieses Konzeptes sollten nach der Vorstellung der Landesregierung eine Kreisgebiets- wie Funktionalreform sein, zudem die „Stärkung der Zentren des Landes“.

Prof. Dombert argumentiert in der Klageschrift nun: “Das vom Landtag beschlossene Systemkriterium einer `Stärkung der Ober- und Mittelzentren´ hätte es erforderlich gemacht, tatsächlich ein Bündel von Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels einzusetzen. Zu denken wäre an eine Verbesserung der Einnahmesituation oder an die Zuweisung weiterer Kompetenzen. Tatsächlich sieht sich die Beschwerdeführerin nun einem Kompetenzentzug und einer steigenden Ausgabenbelastung gegenüber.“

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt hatte Anfang November mit großer Mehrheit beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen das Kreisstrukturgesetz einzulegen. 31 Abgeordnete stimmten dafür, 6 dagegen, vier enthielten sich.

Quelle: Universitäts- und Hansestadt Greifswald