Göttinger Gruppe endgültig am Ende

Insolvenzverfahren gegen Securenta AG eröffnet

Über das Vermögen der Securenta AG wurde am 7. 6. 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist eingetreten, was seit langem zu erwarten war. Einer der größten Anbieter von Beteiligungssparplänen mit ca. 100.000 Betroffenen ist damit Pleite gegangen und hat wiederum gezeigt, dass es dringend einer gesetzlichen Regelung zur Verhinderung der Vermögensvernichtung auf dem sog. „grauen Kapitalmarkt“ bedarf.

Die Gründung der Securenta AG als „Keimzelle“ der Göttinger Gruppe erfolgte 1986. Zunächst wurden durch die Initiatoren Ratensparpläne im Rahmen der Vermögensbildung angeboten. Anleger konnten sich als stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligen. Im Laufe der Entwicklung der Gesellschaft wurden die Angebote verändert und über den Pensions-Sparplan, den Persönlichen-Sachwert-Plan (PSP) bis zur SECURENTE weiterentwickelt. An der Grundstruktur des Angebotes hatte sich aber nichts geändert, denn es handelte sich immer wieder um eine Risiko behaftete unternehmerische Beteiligung, nie um eine sichere Geldanlage, wie durch die Namensgebung suggeriert wurde. Die Verbraucherzentrale MV hatte schon seit Jahren vor den Angeboten des Unternehmens gewarnt. Gerade an Hand der Geschichte dieses Unternehmens müssen sich Politik und insbesondere auch die Justiz fragen lassen, wieso es den Initiatoren über so lange Zeit gelingen konnte, nahezu ungestört Millionenbeträge einzusammeln, die für die Opfer der Pleite eigentlich die Altersvorsorge bilden sollten. Diese Frage ist besonders der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu stellen, die entsprechende Verfahren einstellte.

Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Göttinger Gruppe warnt die NVZ ganz eindringlich vor selbst ernannten Interessengemeinschaften: Sie versprechen in ihren Serienbriefen, dass gegen Zahlung eines geringen Beitrages doch die Möglichkeit bestehen würde, Gelder sicherzustellen. Hinter diesen Gemeinschaften stehen nicht selten Anwälte, denen es lediglich darum geht, Mandanten zu gewinnen. „Es besteht die Gefahr, dass hier noch einmal gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird“, meint Karl-Michael Peters von der NVZ. Im Übrigen bedarf es auch jetzt für die Betroffenen noch keines Anwaltes. Im Moment wird durch das Gericht erst einmal geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet und ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Dieser prüft dann die Vermögenssituation und setzt sich mit den betroffenen Anlegern in Verbindung.

Die persönliche Beratung für geschädigte Kapitalanleger findet jeden 4. Donnerstag im Monat statt (Terminvereinbarung unter 0381 – 208 70 50, Preis: 20 Euro). Telefonische Anlageberatung unter Tel. 09001 – 77 54 42 (1,50 €/Min.)  montags bis donnerstags von 10 -18 Uhr.