Glawe: Landeskrankenhausgesetz wird novelliert

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Harry Glawe, sieht die Notwendigkeit zur Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes, die durch die Große Koalition unverzüglich angepackt wird:

„Der Verlängerung des Vierten Landeskrankenhausplans bis zum 31.12.2010 haben die an der Krankenhausplanung Beteiligten nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die gesetzliche Grundlage, also das Landeskrankenhausgesetz, zeitnah überarbeitet wird. Dieser Aufgabe und großen Verantwortung für die stationäre medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich die Große Koalition und wird das Landeskrankenhausgesetz zeitnah unter der Federführung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit umfassend überarbeiten. Insbesondere ist ein neuer Rahmen für die Krankenhausplanung des Landes zu entwickeln, der bei der Bedarfsplanung eine Anpassung an die demografische und Morbiditätsentwicklung in unserem Land vornimmt. Es soll hierbei zwar weiterhin eine Standortplanung geben, die jedoch verstärkt eine Rahmenplanung und keine reine Bettenfeinplanung sein wird. Das bedeutet, dass für den jeweiligen Standort eine Gesamtkapazität plus fachabteilungsbezogener Schwerpunktplanung zu definieren ist. Ferner sind die Notfallversorgung sowie der Rettungsdienst gesetzlich zu regeln. Wichtig hierbei ist, dass wir die Voraussetzungen für den weiteren Erhalt kleiner Krankenhäuser in der Fläche schaffen.

Zudem ist beabsichtigt, bei der Krankenhausförderung das Verfahren insgesamt so auszugestalten, dass die Ziele auch mit geringerem Aufwand an Bürokratie und Personal erreicht werden können. Dies betrifft sowohl die Vergabe der Mittel als auch die Verwendungsnachweislegung und -prüfung. Ferner sind bisher die Patientenrechte nur gering ausgeprägt. Auch finden sich keine Reglungen zu den Belangen von Menschen mit Behinderungen, zur Assistenzpflege, zu Beratungsangeboten für Mütter und zur Zusammenarbeit mit Jugendämtern sowie zu Patientenbeschwerden. Hier wollen wir ebenfalls nachbessern und die Rechte der Patienten erheblich stärken.

Außerdem hat sich der bundesrechtliche Rahmen verändert, der ein zeitnahes Handeln der Länder erfordert: Durch den Wegfall des Bundes-Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen (Hochschulbauförderungsgesetz – HBFG) zum 01.01.2007 haben sich rechtliche Folgeänderungen im Bereich der Krankenhausfinanzierung ergeben, die jetzt einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in den Ländern zur Folge haben.

Unser gemeinsames Ziel als Große Koalition in Mecklenburg-Vorpommern ist die Schaffung und Gewährleistung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Krankenhausversorgung der Bürger in unserem Land. Diese umfasst gleichermaßen sowohl die Häuser der Grund- und Regelversorgung in der Fläche als auch die Häuser der Maximalversorgung, insbesondere die Universitätsklinika als Zentren der Spitzenmedizin in Mecklenburg-Vorpommern“, so Harry Glawe abschließend.