Gift in Lederprodukten?

Das Allergen Chromat ist besonders in Arbeitsschutzhandschuhen und in Kinderschuhen verbreitet

Nachdem Anfang dieses Jahres die Stiftung Warentest ihren Bericht zum Chromatgehalt von Lederprodukten veröffentlichte, reißt das Interesse zu diesem wahrlich sensiblen Thema nicht ab. Besorgte Verbraucher möchten ausschließen, dass sie Produkte erwerben, die dann Ursache für allergene Reaktionen der Haut sein können. Besonders bei Arbeitsschutzhandschuhen, die häufig von Heimwerkern und Kleingärtnern genutzt werden, und bei Kinderschuhen entdecken die Warentester immer wieder überhöhte Mengen an Chromat. Chromat entsteht, wenn diese Bedarfsgegenstände getragen werden und zuvor im Herstellungsprozess Kontakt mit dem verbreiteten Gerbungsmittel Chrom hatten. Chrom VI oder Chromat ist giftig und dringt relativ leicht über die Haut in den Körper, vor allem, wenn diese rissig oder verletzt ist. Lederprodukte können aber auch völlig chromatfrei sein. Das setzt große Sorgfalt oder die Anwendung alternativer Gerbungsverfahren voraus. Leider gibt es weder gesetzliche Grenzwerte noch verlässliche Prüfzeichen. Oft wissen die Verkäufer dieser Produkte nicht, wo das verwendete Leder hergestellt wurde und welche Prüfmethoden die Hersteller verwenden. Deshalb wurden bei den Tests der Stiftung auch immer wieder belastete Produkte mit Herkunft China, dem inzwischen größten Lederexporteur der Welt, gefunden.

Bereits eine geringe Chromatbelastung von 3 mg je kg Leder kann bei sensibilisierten Menschen eine allergene Reaktion, z. B. Juckreiz, Rotfärbung der Haut oder dergleichen auslösen. Eine ständige, das heißt lückenlose Kontrolle aller Lederprodukte wird nicht durchgeführt. Die in den letzten Jahren analysierten Produkte wiesen zur Hälfte Chromatbelastungen auf, davon ein erheblicher Teil mit mehr als 10mg je kg. Vermeintlich belastete Produkte sollte nach Meinung der Neuen Verbraucherzentrale aus dem Handel genommen werden. Einige Baumärkte im Lande haben offenbar reagiert und zum Beispiel erste Sortimente von Arbeitsschutzhandschuhen entfernt. Mit welcher Konsequenz und mit welchen Schlussfolgerungen, das versucht die NVZ in den nächsten Tagen ergründen.